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So wird die Ortsumfahrung gebaut

Die neue B 182 für Strehla nimmt Konturen an. Es gibt mehrere Gründe, warum die Straße nicht beliebig verlaufen kann.

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Von Eric Weser

Strehla. Gut zwölf Kilometer, von Oppitzsch bis Schirmenitz – so opulent kam die Ortsumgehung daher, die kurz nach der Wende für Strehla geplant worden war. Das hat man im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) bei einer Suche im Archiv herausgefunden. Die neuen Entwürfe, an denen die Straßenbaubehörde seit 2016 arbeitet, kommen an eine solche Dimension nicht mehr heran. Mit den neuen Planungen soll aber endlich gelingen, was mit den Entwürfen aus der 1990ern nicht glückte: der Bau der Ortsumgehung. Vier Möglichkeiten, wie die B-182-Umfahrung für Strehla nach heutigen Regeln und Gegebenheiten aussehen könnte, haben die Planer vom Lasuv jetzt präsentiert (siehe Grafik).

Weshalb ist die Variante 2b die Vorzugsvariante ?

Die Planer haben die vier verschiedenen Varianten einer Bewertung nach den gleichen Kriterien unterzogen. Vor allem Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit wurden hoch gewichtet. Unter Beachtung aller Kriterien hat die Variante 2b bei dem Vergleich am besten abgeschnitten.

Weshalb führt die Straße so nah an Strehla vorbei?

Vereinzelt wird kritisiert, dass die Vorzugsvariante sich zu eng ans Stadtgebiet schmiegt: So könne sich Strehla nicht mehr ausdehnen. Diese Gefahr sehen die Straßenplaner nicht. Sie verweisen auf die Stadt, die sich nach Stand der Dinge nicht in diese Richtung ausdehnen will. Für die Lage der Umgehung habe lediglich ein geplantes Gewerbegebiet in Höhe des Nixenbades eine Rolle gespielt, das die Stadt dort perspektivisch erschließen will. Ansonsten verfolge die enge Linienführung das Ziel und die Vorgabe, so wenige Agrarflächen wie möglich für den Straßenbau zu opfern.

Wird die neue Straße einen Mindest- abstand zur Wohnbebauung haben?

Die relative Nähe der Umgehung zur Stadt macht Anwohnern auch wegen möglicher Lärmbelastung Sorgen. Einen Mindestabstand zwischen Straße und Wohnbauten gibt es laut den Planern aber nicht. Entscheidend sei, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten werden. Ob das an allen relevanten Stellen der Fall ist, dafür wird die prognostizierte Verkehrsbelastung auf der Umgehung herangezogen. Möglich sei, dass es für einige Anwohner lauter werden könnte, so die Planer. Aussagen dazu werde es im nächsten Planungsschritt geben, bei dem ein Schallgutachten erstellt wird. Darin könne man „hausgenau“ ablesen, wer wie stark betroffen ist. Von einer gravierenden Belastung sei aber nicht auszugehen.

Warum gibt es Kreisverkehre statt normaler Kreuzungen?

Die Straßenplaner setzen vor allem aus Sicherheitsgründen auf diese Bauweise. In letzter Zeit neu gebaute herkömmliche Kreuzungen hätten sich aus unerfindlichen Gründen teils zu Unfallstellen entwickelt. Gleichwohl geben die Planer zu bedenken, dass der Flächenverbrauch bei Kreiseln höher ist als bei normalen Kreuzungsanlagen. Will heißen: Es ist noch keine ausgemachte Sache, dass die neue B 182 tatsächlich Kreisverkehre haben wird.

Wieso gibt es nicht mehr Kreuzungen, zum Beispiel an der Leckwitzer Straße?

Mit einer Handvoll Kreisel hat das Lasuv einen Mittelweg genommen: Untersucht wurde die Möglichkeit von vier, fünf oder sechs Kreuzungen entlang der Umgehung. Die Einbindung der Staatsstraßen S 27 nach Sahlassan und S 31 nach Oschatz war gesetzt. Die Anbindung der Kreisstraße von Großrügeln sei der Wunsch von Stadt und Landkreis gewesen. Um möglichst viel Verkehr auf die Umgehung zu bringen, soll es aber künftig keine Direktverbindung mehr über die Kreisstraße nach Strehla geben. Aus demselben Grund wurde auf eine Kreuzung zwischen Strehla und Leckwitz ganz verzichtet, zumal das auch die Überholmöglichkeiten eingeschränkt hätte.

Wie geht es jetzt mit den Planungen weiter?

Derzeit durchläuft die Vorplanung eine erste Anhörungsrunde, bei der etliche Behörden ihre Hinweise abgeben sollen. Auch die Stadt Strehla ist dazu aufgefordert. Im März-Stadtrat soll die Stellungnahme beschlossen werden, kündigte Bürgermeister Jörg Jeromin (FWG) an. Laut Lasuv ist das Ziel, die Planungsunterlagen im zweiten Quartal 2018 zur Genehmigung an die Ministerien weiterzuleiten. Wenn der Bund dann einer Vorzugsvariante zustimme, könne der nächste Planungsschritt – der Vorentwurf – erstellt werden. Dann werde auch klar, wie viel Geld für den Straßenbau nötig ist. Mit einem genehmigten Vorentwurf wiederum bestehe die Möglichkeit, mittels eines Planfeststellungsverfahrens Baurecht zu bekommen. Über eine Zeitschiene lässt sich den Planern zufolge jedoch keine seriöse Prognose abgeben.