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Die Würde des Amtes

Jens Maier erklärte bei der AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke den „Schuldkult“ für beendet. Darf ein Richter das?

Von Ulrich Wolf & Karin Schlottmann
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Jens Maier ist Kandidat der AfD für den Bundestag - und Richter am Landgericht Dresden.
Jens Maier ist Kandidat der AfD für den Bundestag - und Richter am Landgericht Dresden. © dpa

Dresden. Es sei für ihn eine große Ehre, sagt der Mann am Rednerpult, an diesem Abend neben Björn Höcke sitzen zu dürfen. Höcke sei ein „aufrechter Patriot“ und „meine Hoffnung.“ In seinem kurzen Beitrag spricht der Redner über die „Herstellung von Mischvölkern“, erklärt den „Schuldkult“ für beendet und wünscht Bundespräsident Gauck und Kanzlerin Merkel „endlich in den Ruhestand“. Der euphorische Höcke-Anhänger heißt Jens Maier, er ist Kandidat der AfD für den Bundestag und Richter am Landgericht Dresden.

Richter unterliegen einem Mäßigungsgebot, das heißt, sie unterliegen auch außerhalb des Dienstes der Pflicht, sich beispielsweise auf politischen Veranstaltungen zurückzuhalten. Maiers Grußwort vor der umstrittenen Rede des thüringischen AfD-Vorsitzenden Höcke im Ballhaus Watzke hat deshalb ein Nachspiel. In einer knappen Pressemitteilung teilte der Präsident des Landgerichts Dresden, Gilbert Häfner, mit, dass es sich bei Maiers Äußerung um seine private Auffassung handele und er nicht die Meinung des Landgerichts widerspiegele. Im Rahmen der Dienstaufsicht werde nun geprüft, ob der 54-Jährige gegen das Richtergesetz verstoßen habe. In Paragraf 39 heißt es dort: Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

Richter Maier stammt aus Bremen

Maier stammt aus Bremen und ist seit fast 20 Jahren Zivilrichter. Am Landgericht Dresden gehört er zur 3. Zivilkammer, sie ist unter anderem zuständig für Presse- und Mediensachen. Als Maier, nebenbei Mitglied des AfD-Schiedsgerichts, im vorigen Jahr über eine Klage der rechtsextremen NPD gegen einen Dresdner Politikwissenschaftler mitentscheiden sollte, gab es Kritik. Gerichtspräsident Häfner betonte damals, dass Richtern politische Tätigkeit nicht verboten ist, sofern sie sich an das Mäßigungsgebot halten.

Ob Häfner den Redebeitrag Maiers im Ballhaus Watzke als Verstoß wertet, muss die Prüfung ergeben. Der sächsische Richterverein nannte die Äußerungen inakzeptabel. Wer die Würde des Amtes für sich in Anspruch nimmt, muss sie auch wahren, schreibt Professor Andreas Mosbacher. Mosbacher ist Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und Hochschullehrer. In einem Beitrag vom Juli vorigen Jahres kritisierte er die Kommentare eines BGH-Richters, der sich auf der Online-Seite der Zeit regelmäßig mit pointierten und überspitzten Beiträgen in juristischen und rechtspolitischen Debatten zu Wort meldet. Die Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung sei die Kehrseite des großen Freiraums und Vertrauensvorschusses, den Richter genießen, sagt Mosbacher. Politische Ideen dürften nicht in aufhetzender oder verletzender Weise kundgetan werden. Richter müssten sich so verhalten, dass in der Öffentlichkeit kein ernsthafter Zweifel daran auftrete, dass sie gerecht und unabhängig urteilten.

Gerecht und unabhängig

Aus Debatten über laufende Gerichtsprozesse hält sich Maier heraus. Seine Behauptung, es gebe keine wirkliche Meinungsfreiheit mehr, könnte für einen Richter der Pressekammer im Berufsalltag aber zum Problem werden.

Auf Facebook mischt er sich gern in Debatten um die Themen Flüchtlinge und Islam ein. „Gestern lief mir an der Ampel so eine Schleiereule am Wagen vorbei. Ich war kurz davor, die Hupe zu betätigen. Ich kann nur noch Wut und Zorn für dieses Gesinde empfinden“, schrieb er am 20. August 2014 in einem Kommentar. Im November 2014 heißt es, die evangelische Kirche sei zu einer „Unterabteilung der Grünen verkommen“, drei Monate später schrieb er, die Katholische Kirche solle sich fragen, „ob es nicht sinnvoller wäre (...), Kinderfickern die Grenzen aufzuzeigen.“ All dem müsse man sich widersetzen. „Wir warten auf Befreiung!“

Sein Facebook-Profil ist frei von persönlichen Hinweisen. Gut möglich, dass sich der Richter seine Kontakte im sozialen Netzwerk nicht genau anschaut. Er mag die Facebook-Gruppe „Ja zu Björn Höcke“, sympathisiert mit christlichen Fundamentalisten ebenso wie mit Schamanen, Polizisten, Kampfsportlern, Esoterik-Erotikern. Er hebt den Daumen für Menschen, die sich in asylfeindlichen Bewegungen engagieren. Unter seinem Facebook-Freundeskreis sind Nutzer zu finden, die sich von einem „illegalen Regime“ bedroht sehen oder den Rechtsstaat schlicht für einen „Scheißstaat“ halten.

In Justizkreisen heißt es, gegen Maiers Auftritt während der Höcke-Veranstaltung gebe es kaum eine rechtliche Handhabe. Ihm droht allenfalls ein Verweis durch den Gerichtspräsidenten. Sollte dieser gravierendere Konsequenzen wie eine Geldbuße oder eine Versetzung befürworten, müsste er das Justizministerium einschalten. Es ist zuständig für eine Disziplinar-Anklage beim Richterdienstgericht. Dass es so weit kommt, ist nicht sehr wahrscheinlich.