Merken

Diese Begriffe sollten alle Berufseinsteiger kennen

Schule oder Ausbildung sind geschafft und nun folgt das Berufsleben. Vor lauter neuen Begriffen kann es dort schon einmal schwierig werden.

 7 Min.
Teilen
Folgen
© adobe.stock / nadezhda

Wie war das noch gleich mit der Riester-Rente? Wie hoch ist ein Freibetrag und was ist das überhaupt?

Die neue Unabhängigkeit, die das Berufsleben mit sich bringt, ist definitiv toll. Sie stärkt das Selbstvertrauen, geht aber auch mit eigener Verantwortung einher. Was ist, wenn ich berufsunfähig oder auch einfach nur länger krank bin? Brauche ich eine Haftpflichtversicherung und wie sieht es mit dem Thema Altersvorsorge aus? 

Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente reicht bereits jetzt und für künftige Rentner erst recht nicht aus. Durch den Betrag, den wir im Alter benötigen und die Summe, die wir als Einkommen zur Verfügung haben, entsteht eine Differenz. Diese Differenz nennt man Versorgungslücke.

Um die Versorgungslücke zu schließen, müssen sich junge Berufseinsteiger und alle vorherigen Jahrgänge bereits frühzeitig um das Thema Altersvorsorge kümmern. Die Rente zu ignorieren, weil man noch jung ist, wäre ein Fehler.

Wer früh mit einer Vorsorge startet, hat zudem Vorteile. Die monatlichen Beiträge für eine private Rente sind oft niedriger und der Zinseszinseffekt trägt sein Übriges bei. Durch die vielen Jahre, in denen Beiträge gespart werden, erhalten junge Berufseinsteiger später Zinsen. Das bedeutet, dass sie in Summe mehr Geld zur Verfügung haben, wenn sie früher anfangen.

Nachfolgend einige Tipps zum Thema Altersvorsorge im Allgemeinen:

  • Betriebliche Altersvorsorge: Berufseinsteiger sollten sich in ihrem Unternehmen auch über das Thema betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) informieren. Anspruch auf eine Betriebsrente haben alle Berufstätigen, in Verträgen seit 2019 muss der Arbeitgeber sogar finanziell etwas dazugeben.
  • Riester-Rente: Wer studiert hat und danach einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, kann auch eine staatliche Riester-Förderung beantragen. Dabei gibt es für Berufseinsteiger, die jünger als 25 sind, einen 200 Euro hohen einmaligen Bonus.
  • Rürup-Rente: Wer sich nach der Ausbildung oder dem Studium dagegen selbstständig macht, kann (außer der Partner erhält die Riester-Rente) davon nicht profitieren. Hier kommt die Rürup-Rente ins Spiel, die auch als Basisrente bezeichnet wird. Sie ist speziell für Selbstständige entwickelt worden, die dadurch eine lebenslange Rente erhalten können. Die Rürup-Rente ist neben den Selbstständigen auch für weitere Zielgruppen gedacht, wie beispielsweise Geschäftsführer oder Gesellschafter.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Obwohl Arbeitnehmer teilweise Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben, werden sie oft gar nicht genutzt. Es handelt sich um eine Art gefördertes Sparen. Da Arbeitgeber natürlich ungern Geld verschenken, müssen Arbeitnehmer bewusst nachfragen. Wenn im Unternehmen vermögenswirksame Leistungen angeboten werden, können das bis zu 40 Euro monatlich sein. Dieser Betrag wird für die Privatvorsorge vom Arbeitgeber spendiert, zusätzlich zum monatlichen Lohn. Unter gewissen Umständen wird dieser Vermögensaufbau zusätzlich vom Staat gefördert.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Nicht nur Handwerker und körperlich schwer arbeitende Menschen. Auch Büroangestellte sind davon betroffen, denn gerade psychische Erkrankungen stehen auf Platz 1 der häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass sich jeder gleichermaßen absichern sollte, um für den Ernstfall eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Natürlich sind bestimmte Berufe, wie beispielsweise Chemiker, mehr Gefahren im Berufsleben ausgesetzt. Dennoch kann auch ein Kaufmann für Büromanagement, der keiner direkten Gefahr ausgesetzt ist, jederzeit berufsunfähig werden. Burn-out, Depressionen, chronische Kopfschmerzen und Rückenleiden sind nur einige Beispiele, die zu einer Berufsunfähigkeit von Büroangestellten (und allen anderen) führen können.

Die eigene Arbeitskraft ist im Berufsleben das wichtigste Kapital. Es muss daher sinnvoll abgesichert sein. Das gilt vor allem für junge Berufstätige. Sie haben noch sehr wenig gearbeitet, eingezahlt und damit auch wenig Anspruch in Sachen Erwerbsminderungsrente. Diese ist sowieso sehr schwer zu erhalten und wird nur bewilligt, wenn so gut wie keine andere Arbeit mehr möglich wäre. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) sichert dagegen den jetzigen Job ab, sofern es im Vertrag nicht anders geregelt ist.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Auszubildende oder Schüler bislang über die Familienversicherung mitversichert waren, müssen sie sich nun beim Berufseinstieg selbst krankenversichern. 

Haftpflichtversicherung

Das Gleiche, wie bei der Krankenversicherung, gilt auch bei der Haftpflichtversicherung. Junge Leute sind anfangs bei ihren Eltern mitversichert. Wer jedoch volljährig ist und als Berufseinsteiger einer Arbeit nachgeht, braucht eine eigene private Haftpflichtversicherung. Mit dem Eintritt in das eigene Berufsleben endet automatisch der Versicherungsschutz über die Eltern.

Steuererklärung

Das ganze Steuerthema ist nicht nur für Selbstständige wichtig. Auch Berufseinsteiger können beispielsweise von einer Steuererklärung profitieren. Gerade zu Beginn einer Karriere lassen sich noch viele Steuern sparen, sodass vielleicht sogar eine hohe Rückzahlung vom Finanzamt kommt.

Wer erst kürzlich ins Berufsleben eingestiegen ist, sollte alle Belege und Quittungen gut aufheben. Es lässt sich viel absetzen, indem es bei der nächsten Steuererklärung eingereicht wird. Es gibt aber natürlich individuelle Voraussetzungen je nach Situation. Hohes Sparpotenzial haben beispielsweise Berufseinsteiger, die vorher studiert haben. Je nach Situation lassen sich die Ausgaben, die durch ein Erststudium anfallen, beispielsweise als Sonderausgaben geltend machen. Steuerlich absetzbar wären in dem Fall Bücher oder Gebühren für das Semester. Hier gilt es, die Höchstgrenze zu beachten.

Wer ein Zweitstudium (beispielsweise einen Master) gemacht hat, kann dagegen ohne Begrenzung Werbungskosten absetzen. Wenn diese noch in spätere Jahre übernommen werden, spricht man von vorweggenommenen Werbungskosten. Das ermöglicht sehr viel Spielraum, um Steuern zu sparen.

In Sachen Steuererklärung sollte zu Beginn des Berufslebens, wenn vorher studiert wurde, ein Beratungsgespräch beim Steuerberater stattfinden. Optional erstellt dieser auch die Steuererklärung, wenn sich der Berufseinsteiger unsicher ist oder nicht selbst mit Steuerprogrammen aktiv werden möchte.

Steuerklasse

Mit der eigenen Steuerklasse entscheidet sich, wie viele Abzüge wo genau anfallen. Es gibt die Lohnsteuerklasse I, II, III, IV, V und VI. Singles sind in der Regel einer festen Lohnsteuerklasse zugewiesen, Ehepartner können dagegen je nach Einkommenshöhe wählen.

  • Lohnsteuerklasse I: Diese Steuerklasse haben ledige, verheiratete, verwitwete und geschiedene Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllen.
  • Lohnsteuerklasse II: In diese Steuerklasse fallen ebenfalls die ledigen, verheirateten, verwitweten und geschiedenen Arbeitnehmer, bei denen für Alleinerziehende der Entlastungsbetrag berücksichtigt wird.
  • Lohnsteuerklasse III: Diese Steuerklasse ist nur für bestimmte Arbeitnehmer. Es gibt verschiedene Modelle. Beispielsweise fallen in Steuerklasse III jene verheirateten Arbeitnehmer, wenn beide Partner einkommensteuerpflichtig sind, nicht dauerhaft getrennt leben und wenn der Gatte keinen Lohn bezieht. Es gibt noch viele weitere Fälle, in denen Steuerklasse III möglich ist.
  • Lohnsteuerklasse IV: Gleicher Fall wie Lohnsteuerklasse III, nur würde Lohnsteuerklasse IV anfallen, wenn der Partner doch Lohn erhält.
  • Lohnsteuerklasse V: Sind beide Ehepartner berufstätig und hat einer von den beiden Steuerklasse II gewählt, dann erhält der andere Partner die Lohnsteuerklasse V.
  • Lohnsteuerklasse VI: Wenn ein Arbeitnehmer parallel von mehreren Arbeitgebern einen Lohn erhält, fällt die Person in Lohnsteuerklasse VI.

Doch was heißt das nun alles? Teilweise können Arbeitnehmer bewusst zwischen den Lohnsteuerklassen wählen, teilweise entscheidet aber die jeweilige Situation darüber, welche Lohnsteuerklasse geeignet oder überhaupt als Einzige möglich ist.

Wählen können generell nur Ehepartner. In diesem Fall wird oft die Kombination III und V sowie IV und IV gewählt. Auch ein Faktorverfahren ist möglich.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der externen Redakteurin S. Kreisel.