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Dieses Plakat ist Volksverhetzung

Wie Görlitz hat auch die Stadt Zittau Wahlwerbung der NPD entfernt. Dagegen gingen die Rechten juristisch vor - und verloren nun.

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So hat die NPD in Görlitz und Zittau geworben. Die Städte haben die Wahlplakate abgenommen, weil sie volksverhetzend seien. Das Gericht gab ihnen recht.
So hat die NPD in Görlitz und Zittau geworben. Die Städte haben die Wahlplakate abgenommen, weil sie volksverhetzend seien. Das Gericht gab ihnen recht. © Nikolai Schmidt

Die von der NPD in Zittau aufgehängten Wahlplakate mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" erfüllen den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, das damit einen Eilantrag des Landesverbandes der Partei ablehnte.

Die Richter teilten die Auffassung der Stadt Zittau, dass die von ihr abgehängten Wahlplakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.  Damit werde die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten angegriffen, heißt es in ihrer Begründung. Das Plakat vermittle allein durch seinen Wortlaut "Migration tötet!" den Eindruck, dass sämtliche in Deutschland lebenden Ausländer potentielle Straftäter von Tötungsdelikten seien. Dieser werde durch die Ortsnamen im Hintergrund noch verstärkt. 

Das Plakat sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, teilen die Richter mit. Der Slogan "Migration tötet!" schüre Ängste vor Migranten und impliziere, dass der deutsche Staat nicht in der Lage sei, seine Bürger vor ausländischen Straftätern zu schützen. Durch die im "kriegerischen Jargon" formulierte Aufforderung "Stoppt die Invasion" und "Widerstand – jetzt" würden "die Bürger unverhohlen dazu aufgefordert, sich nun selbst gegen die Migration und einreisende Ausländer zu wehren". 

Dadurch werde nicht nur das Gewaltmonopol des Staates infrage gestellt. Solche Äußerungen seien auch geeignet, "das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit zu erschüttern, eine latent vorhandene Gewaltbereitschaft insbesondere rechtsradikal gesinnter Personen gegenüber Migranten zu stärken, Abneigungen hervorzurufen und die Gewaltschwelle herabzusetzen und damit den öffentlichen Frieden zu gefährden".

Vor diesem Hintergrund kann die Stadt Zittau nicht – wie von der NPD beantragt – verpflichtet werden, die Plakate erneut aufzuhängen. Auch die Stadt Görlitz hat diese in ihrem Ort abgenommen. Auch hier wollte die NPD juristisch vorgehen.

Die Wahlplakate zeigen unter der in roter Farbe dargestellten Überschrift "Stoppt die Invasion:" die Parole "Migration tötet!". Graphisch unterlegt ist dieser Schriftzug mit Ortsnamen, zwischen denen sich Totenkreuze befinden. Dabei handele es sich um Orte im Bundesgebiet, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- und Tötungsdelikten gekommen sei, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben wurden, so das Gericht. Neben dem Wahlkampfslogan befindet sich auf rotem Grund das Parteilogo und darunter die Aufforderung "Widerstand – jetzt".

Die sächsische NPD hat nun in einer Presseerklärung mitgeteilt,  gegen die Entscheidung des VG Dresden beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen Beschwerde eingelegt zu haben. Eine Volksverhetzung liege nicht vor.

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