Im Dezember vergangenen Jahres legte der Angeklagte Thomas K. in einer Apotheke in Freital einen gelben Impfpass vor und verlangte eine Digitalisierung für den QR-Code auf dem Smartphone. Die junge Frau an der Theke bemerkte einen Aufkleber, der über die Angaben zur Person geklebt war und fragte, ob sie den Aufkleber entfernen dürfe. Das verneinte der Angeklagte und nahm den Impfpass wieder an sich.
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