Dippoldiswalde
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Neun Monate für Möbel-Betrüger aus Kesselsdorf

Ins Gefängnis muss der 50-Jährige trotzdem nicht - vorerst. Wirklich einsichtig zeigte er sich nicht und seine Beweggründe waren schleierhaft.

Von Simon Lehnerer
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Der 50-Jährige wurde im Amtsgericht Dippoldiswalde verurteilt - und kam laut der Richterin noch glimpflich davon.
Der 50-Jährige wurde im Amtsgericht Dippoldiswalde verurteilt - und kam laut der Richterin noch glimpflich davon. © Eric Weser

Beim Strafmaß herrschte Einigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, jedoch hielt die Richterin eine zusätzlich verlängerte Bewährungszeit von vier Jahren für angemessen. Trotzdem ist der nun verurteilte Daniel S. in Betracht seiner Vorstrafen damit noch glimpflich davon gekommen. Beim Fortsetzungstermin des Verfahrens wegen zweifachen Betrugs gegen den 50-jährigen Kesselsdorfer sagte die zweite Geschädigte am Mittwoch im Amtsgericht Dippoldiswalde aus und bestärkte, was sich am vorherigen Verhandlungstag bereits abzeichnete. Es folgte eine Verurteilung des Deutschen - die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Daniel S. hat im Sommer 2021 den Partner seiner Tochter und die beste Freundin selbiger um insgesamt 2.750 Euro betrogen, so das Gericht. Dafür wurde er nun zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 1.000 Euro an das Hilfsprojekt "Brot für die Welt" verurteilt. Hinzu kommt der Einzug eines Wertersatzes in Höhe von 2.300 Euro, weil er diese Summe bis heute nicht an einen der Geschädigten zurückgezahlt hat. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgesetzt, außerdem wird ihm für zwei Jahre ein Bewährungshelfer zugeteilt und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.

"Zwischen Tochter und Partner einen Keil treiben"

Im ersten Betrugsfall bot der Verurteilte dem Freund der Tochter an, eine Einbauküche für deren zukünftige gemeinsame Wohnung zu besorgen. Dieser willigte ein, jedoch wurde die Küche von Daniel S. nie bestellt. Über Wochen erfand er Ausreden, wieso sich die Lieferung verzögern würde, bis der Geprellte ihn schließlich wegen Betrugs anzeigte. Im zweiten Fall versprach der 50-Jährige ebenfalls im Sommer 2021 einer Freundin seiner Tochter, dass er für sie Möbel zum Preis von 1.100 Euro besorgen würde. Die vorab gezahlten 450 Euro steckte er sich in die eigene Tasche - bestellt wurde nichts. Auch die zweite Geschädigte wurde mit verschiedenen Geschichten zu Lieferengpässen bei Stange gehalten und wartete Monate vergebens auf ihre Möbel. "Ich wollte das dann mit Herrn S. außergerichtlich klären, weil wir uns ja auch persönlich kennen, aber er antwortete einfach nicht mehr auf meine Nachrichten und hat mir mein Geld auch nicht zurückgezahlt", sagte die Zeugin aus. Mittlerweile hat sie die 450 Euro wieder, sie bekam diese allerdings erst nach Prozessbeginn.


In der Vergangenheit sind ähnliche Fälle schon öfter vorgekommen. "Ich will gar nicht wissen, wie vielen Leuten sie schon solche Geschichten erzählt haben, um ihnen Geld abzunehmen. Bei solchen Betrügereien ist die Dunkelziffer besonders hoch, weil sich die Geschädigten für ihre Naivität so sehr schämen, dass sie keine Anzeige erstatten", hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Wirklich einsichtig zeigte sich Daniel S. nicht. Er beharrte darauf, das alles nur getan zu haben um einen Keil zwischen seine Tochter und ihrem damaligen Partner David K. zu treiben. Dass Betrug dafür vielleicht nicht die optimale Lösung war, hob die Richterin bei der Begründung des Urteils noch mal hervor.