Dippoldiswalde
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Einschränkungen im Amtsgericht Dipps

Das Gericht hat bereits Leute wieder wegschicken müssen. Besser ist es, vorher anzurufen. Manche Fälle sind aber so dringend, dass sie nicht warten können.

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Amtsgericht Dippoldiswalde
Amtsgericht Dippoldiswalde © Frank Baldauf

Das Amtsgericht Dippoldiswalde erinnert angesichts des Lockdowns daran, dass Besucherverkehr nur in echten Eilfällen stattfindet. Zuletzt hatten wiederholt Leute weggeschickt werden müssen, weil sie keinen Termin hatten. Darunter waren auch Leute, die extra mit dem Bus zum Gericht nach Dipps gefahren waren.

Eilfälle seien insbesondere Anträge auf Erlass von Gewaltschutzanordnungen oder Kontofreigaben. Auch fristgebundene Erbausschlagungen würden stattfinden. Auch in diesen Fällen solle möglichst vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Der Zugang zu eventuell noch stattfindenden öffentlichen Verhandlungen ist möglich.

Einschränkungen schon seit März

Bereits seit März 2020 bittet das Amtsgericht zur Minimierung des Besucherverkehrs darum, alle Anträge und Unterlagen ausschließlich schriftlich einzureichen. Der Internetauftritt des Gerichts in Dippoldiswalde verweist auf Formulare, die ausgefüllt und unter Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen eingesandt werden sollen.

Ansonsten werden die Bürger gebeten, ihr Anliegen unter Angabe ihrer Telefonnummer in einem Brief mitzuteilen oder unter der allgemeinen Einwahl telefonisch Kontakt aufzunehmen. Soweit ein persönliches Erscheinen im Amtsgericht erforderlich ist, wird hierfür ein Termin vergeben. (SZ)

Kontakt und Terminvereinbarung: 0350462130 oder www.justiz.sachsen.de/agdw/

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