Die Wäscherei Reichel in Dippoldiswalde steht mit dem Rücken zur Wand. Sie weiß nicht, ob sie ihre Kunden in den nächsten Tagen noch zuverlässig mit frischer Wäsche versorgen kann, und das sind alles systemrelevante Einrichtungen, Kliniken und Heime. Geschäftsführer Danilo Kraut hat den Schichtplan für kommenden Montag geschrieben, und weiß nicht, ob die Mehrzahl seiner Belegschaft am Montag überhaupt zur Arbeit kommen darf. 60 Prozent davon pendeln aus Tschechien.
35 Tonnen Wäsche pro Woche gereinigt
Die Wäscherei ist nicht als systemrelevanter Betrieb eingestuft, sodass ihre Mitarbeiter nicht über die Grenze kommen dürfen. Aber ohne die Wäscherei werden bald viele Pflegeeinrichtungen nicht mehr funktionieren. „Wir versorgen rund 80 Heime und Kliniken in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Mittelsachsen sowie in Dresden mit frischer Wäsche“, sagt Kraut.
Er hat sich deswegen schon mit verschiedenen Ministerien sowie dem sächsischen Krisenstab in Verbindung gesetzt, um die Notlage deutlich zu machen. Bisher hat er aber wenig Verständnis gefunden. Es geht um 35 Tonnen Wäsche in einer Woche, die in Ordnung gebracht werden muss. Außerdem wäscht das Unternehmen auch die persönliche Kleidung vieler Heimbewohner, rund 30.000 Stück Wäsche jede Woche. Da gibt es auch keine Alternative. Angehörige dürfen ja auch nicht in die Heime, um sich darum zu kümmern.
Firma will Mitarbeiter nicht von ihren Familien trennen
Die Angebote, Mitarbeiter in Deutschland einzuquartieren, damit sie nicht über die Grenze fahren müssen, hält Kraut für eine Zumutung. „Die haben ja Familie. Teilweise sind es Mütter mit Kindern, die müssen nach der Arbeit wieder nach Hause“, sagt der Geschäftsführer. „Das würden wir auch von keinem deutschen Mitarbeiter verlangen.“ Außerdem seien derzeit auch gar keine Unterkünfte zu finden, um die tschechischen Kollegen unterzubringen.
Die Wäscherei bietet Mietwäsche an für die Gastronomie und Hotels, das macht rund 60 Prozent ihres Umsatzes aus, sowie für Pflegeeinrichtungen. Da die Gastronomie schon letztes Frühjahr im Lockdown war, fielen diese Aufträge weg. Die Wäscherei hat daher im vergangenen Jahr Personal zurückgefahren, beispielsweise Leiharbeitsverträge auslaufen lassen oder Stellen nicht nachbesetzt. Deswegen kann sie auch mit ihren deutschen Mitarbeitern die fehlenden tschechischen Kollegen nicht ersetzen. Derzeit sind in Dippoldiswalde rund 80 Menschen beschäftigt, vor Corona waren es hundert.
Nun steht die Geschäftsleitung das ganze Wochenende in Bereitschaft, ob sich noch eine Lösung für ihre Mitarbeiter findet. Ein Hygienekonzept hat der Betrieb. Auch Schnelltests sind in der Wäscherei vorhanden. „Das haben wir auch schon gemacht und es funktionierte gut“, sagt Kraut.

Wohnmobilhersteller hat vorgesorgt
Die Grenzpendlerregelung wirkt sich auch auf den Wohnmobilhersteller, die Firma Capron in Neustadt, aus. Dort sind einige Mitarbeiter aus den Nachbarländern Tschechien und Polen beschäftigt. Bereits mit Inkrafttreten der ersten Regelung Anfang Januar hat das Unternehmen reagiert und die Möglichkeit geschaffen, Beschäftigte vor Ort im Werk testen zu lassen. Das allein reicht nun nicht mehr. Obwohl die sächsische Regierung jetzt auch anderen Berufsgruppen die Quarantänepflicht erlässt, die Beschäftigten von Capron zählen nicht darunter. Das Unternehmen sei aber nur zum Teil betroffen. Somit sei man arbeitsfähig und die Produktion laufe weiter. Ein Teil der betroffenen Mitarbeiter hat aktuell eine Unterkunft in Deutschland und kann somit auch ganz normal zur Arbeit kommen.
Unterkunftszuschuss nur für systemrelevante Berufsgruppen
Ein Schnelltest kostet im übrigen derzeit zwischen 25 und 35 Euro. Das Kabinett in Dresden hatte sich letzte Woche darauf verständigt, dass sich Sachsen an den Kosten mit zehn Euro pro Test beteiligen wird. Gefördert wird außerdem die Aufnahme einer Unterkunft in Sachsen für Pendler aus Tschechien und Polen, aber nur für die Berufe in der systemrelevanten Infrastruktur. Je Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer wird eine Pauschale von 40 Euro pro Übernachtung gezahlt, soweit die genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für mitreisende berechtigte Angehörige beträgt die Pauschale 20 Euro pro Übernachtung.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weist zu dem nochmals darauf hin, dass Berufsgruppen, die ohne Quarantänepflicht einreisen dürfen, diese Voraussetzungen durch eine amtliche Bescheinigung des Landratsamtes nachweisen müssen. Darüber hinaus müssen diese Personen täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus getestet werden.
Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/download/Amtliche-Bescheinigung-ueber-eine-Taetigkeit-in-einem-Betrieb.pdf abrufbar. Die Bescheinigung ist dann per E-Mail an [email protected] zu senden.
Die Übersendung der vorausgefüllten amtlichen Bescheinigung gilt als Antrag, mit dem der Arbeitgeber zugleich erklärt, dass der Beschäftigte die Voraussetzung erfüllt. Diese Erklärung ist dann vom Landratsamt zu bestätigen. Der Antrag kann auch in elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
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