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102 Millionen Euro Coronahilfen ausgezahlt

In Mittelsachsen sind mehr als 8.700 Anträge gestellt worden. In zehn Fällen besteht der Verdacht des Betruges.

Von Cathrin Reichelt
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In Mittelsachsen sind bisher 7.919 Anträge auf eine Corona-Soforthilfe bewilligt worden. 220 Anträge wurden abgelehnt.
In Mittelsachsen sind bisher 7.919 Anträge auf eine Corona-Soforthilfe bewilligt worden. 220 Anträge wurden abgelehnt. © dpa

Mittelsachsen. Seit drei Wochen können Gewerbetreibende die Überbrückungshilfe III beantragen. Doch viele Firmen im Landkreis Mittelsachsen haben von den November- und Dezemberhilfen bisher lediglich einen Abschlag erhalten oder noch gar nichts. Sächsische.de hat bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) nachgefragt.

Wie viele Firmen haben Coronahilfen beantragt?

Insgesamt gibt es zehn Programme, aus denen unter anderem Firmen, Institutionen und soziale Organisationen im vergangenen Jahr finanzielle Hilfen beantragen konnten. „Die Anzahl der Bewilligungen über alle Corona-Hilfsprogramme im Landkreis Mittelsachsen von 7.919 entspricht annähernd der Anzahl der Unternehmen, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben“, erklärt Beate Bartsch, Pressesprecherin der SAB. Nur Wenige hätten Anträge in verschiedenen Programmen gestellt.

Insgesamt seien 8.722 Anträge aus dem Landkreis eingegangen, 220 wurden abgelehnt und 363 storniert. „Etwa 102,4 Millionen Euro sind ausgezahlt worden“, so die Sprecherin.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Auszahlung?

Einen durchschnittlichen Zeitraum vom Antrag bis zur Auszahlung kann Beate Bartsch nicht nennen. „Bei der Mehrzahl der Corona-Programme des Freistaates sind keine Antragstellungen mehr möglich“, sagt sie. Das betrifft die Coronahilfe Schule, die Liquiditätshilfedarlehen Corona SMEKUL und SMWA sowie die Liquiditätshilfezuschüsse Corona Bund und Soziale Organisationen.

„Die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfen können nur über ein Antragsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beantragt werden“, erklärt die SAB-Sprecherin. Daraufhin erhalten die Unternehmen Abschlagszahlungen, die durch eine vom Bund beauftragte Agentur ohne Beteiligung der Sächsischen Aufbaubank ausgelöst werden. Auf die Dauer des Verfahrens habe die SAB nur begrenzten Einfluss, da sie erst im Nachgang in das Verfahren einbezogen werde.

Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung?

Die verschiedenen Corona-Richtlinien enthalten unterschiedliche Fördervoraussetzungen. Werden dieser Bedingungen nicht erfüllt, könne dies zur Ablehnung eines Antrages führen. „Die Bedingungen beziehen sich unter anderem auf die Höhe des coronabedingten Umsatzeinbruchs, auf die Art der Branche, die Höhe der betrieblichen Kosten, die Größe und den Sitz der Unternehmen, um nur einige zu nennen“, erklärt Beate Bartsch.

Sind Betrugsversuche aufgedeckt worden?

Die SAB habe mit der Verwendungsnachnachweisprüfung noch nicht begonnen. Dazu seien weitere Abstimmungen zum Verfahren mit dem zuständigen Ministerium erforderlich. Deshalb seien Rückforderungen zunächst nur in Einzelfällen erfolgt, bei denen Auffälligkeiten erkannt wurden. Gesicherte Zahlen dafür lägen der SAB vorerst nur für die Corona-Soforthilfen-Bund aus dem Frühjahr 2020 vor, da sie direkt bei der SAB beantragt wurden. „Für die anderen Programme ist es noch zu früh“, sagt die Sprecherin.

Aktuell hätten sich bei Corona-Soforthilfen-Bund, die von Unternehmen im Landkreis Mittelsachsen bei der SAB beantragt wurden, in zehn Fällen Verdachtsmomente für einen Betrug erhärtet. Diese würden sukzessive den Strafverfolgungsbehörden übergeben. In sieben Fällen sei die Auszahlung bereis erfolgt gewesen, mit einem Volumen in Höhe von rund 61.200 Euro. Dieses Geld werde zurückgefordert.

Insgesamt wurden bis Anfang Februar 2021 etwa 5.900 solcher Anträge mit einem Volumen in Höhe von 49,2 Millionen Euro von Unternehmen in Mittelsachsen gestellt. „Gemessen an der hohen Anzahl der Anträge, die allein in diesem Programm gestellt wurden, ist insgesamt davon auszugehen, dass nur eine geringe Anzahl aller Antragsteller mit betrügerischer Absicht gehandelt hat“, meint Beate Bartsch.

Ist eine Vereinfachung der Antragstellung geplant?

Seit dem 12. Januar 2021 hat die SAB Zugriff auf die Daten zu den Novemberhilfen im Antragsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und bearbeitet und zahlt diese Anträge im Auftrag des Bundes über die Abschlagszahlungen hinaus aus, also die Differenz von beantragter Summe und bereits gezahltem Abschlag. Etwa 78 Prozent aller Anträge in ganz Sachsen sind inzwischen vollständig ausgezahlt.

Für die Dezemberhilfe gilt das gleiche Verfahren. Seit dem 5. Januar 2021 fließen Abschlagszahlungen durch die vom Bund beauftragte Agentur. „Der Bund hat inzwischen auch die technischen Voraussetzungen für die vollständige Auszahlung der Dezemberhilfe geschaffen“, erklärt die SAB-Sprecherin.

Damit könne die SAB seit dem 1. Februar die regulären Auszahlungen der Dezemberhilfe im Auftrag des Bundes vornehmen. Diese würden nun schnellstmöglich bearbeitet. In diesem Fall seien bereits etwa 45 Prozent aller Anträge in Sachsen vollständig ausgezahlt.

Die Beantragung der November- und Dezemberhilfe ist noch bis zum 30. April 2021 möglich. Beide Hilfen seien Programme des Bundes. Vereinfachungen des Verfahrens lägen nicht in der Zuständigkeit der Bewilligungsstelle, erklärt die Sprecherin der Aufbaubank.