Leisnig/Döbeln. Das Weihnachtsfest 2021 war für einen Familienvater aus einem kleinen Ort bei Colditz sicherlich kein entspanntes. Nur wenige Tage vorher hat er am Nachmittag in Leisnig einen Unfall verursacht.
An der Ausfahrt des Rewe-Marktes auf die Ostwaldstraße war er auf die Verkehrsinsel geraten. Herumfliegende Teile beschädigten das Fahrzeug hinter ihm. Verkehrsschilder gingen kaputt. Und obwohl die Schäden von etwas mehr als 2.000 Euro inzwischen reguliert sind, musste sich der Unfallfahrer in dieser Woche vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten.
Entfernung vom Unfallort
Die Staatsanwältin warf ihm vor, dass sich der mittlerweile 50-Jährige vom Unfallort entfernte, ohne sich nach Schäden umzuschauen oder die Möglichkeit bestand, seine Personalien aufzunehmen. Der selbstständige Monteur hatte zu diesem Zeitpunkt Alkohol getrunken, was ihm die Staatsanwältin ebenso zur Last legte.
Hinzu kam, dass der Mann in diesem Zustand offenbar auch noch nach Hause gefahren ist. Das bestritt dieser anfangs. Nach der Aussage eines Polizeibeamten jedoch zeigte er sich in vollem Umfang geständig.
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Mit der Unfallrekonstruktion hatte es Richterin Anne Mertens zu Beginn schwer. Der Mann könne sich, so behauptete er, an wenig erinnern: Weder daran, weshalb er an diesem Nachmittag Alkohol getrunken, noch daran, was genau er konsumiert hatte.
Zwei Flaschen Bier sollen es gewesen sein, steht in den Unterlagen. Doch nur damit seien 1,61 Promille Blutalkohol nicht zu erklären, so Anne Mertens.
Unfallflucht filmreif beendet
An die Blutentnahme im Krankenhaus könne sich der Beschuldigte noch erinnern. Doch nicht daran, was später passierte. Unmittelbar nach dem Unfall hat der 50-Jährige nicht nur die Kreuzung geräumt, sondern ist etwa 500 Meter weiter bis in Höhe des Fliesenwerkes gefahren.
Bis dorthin hatte ihn der Fahrer des beschädigten Fahrzeuges verfolgt und zum Anhalten gezwungen.
Genau da setzten ihn die Polizeibeamten nach der Blutentnahme im Krankenhaus wieder ab – nicht ohne Belehrung, dass er alkoholisiert nicht fahren dürfe. Die Beamten seien davon ausgegangen, dass der Unfallfahrer jemanden verständigt, der ihn abholt.
Doch wahrscheinlich ist das nicht passiert. Die Polizisten seien nur etwa zwei Minuten später an die Stelle zurückgekehrt und hätten diese verwaist vorgefunden. Eine Verfolgung sei ergebnislos geblieben.
Anne Mertens folge dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Colditzer zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro. Zudem darf ihm der Führerschein nicht vor Ablauf eines Jahres neu ausgestellt werden.
Weiteres Delikt unter Alkohol
Die Fahrerlaubnis musste er bereits abgeben. Nach dem Unfall in Leisnig wurde er ein weiteres Mal mit Alkohol hinterm Steuer erwischt und dafür vom Amtsgericht Plauen verurteilt.
Danach habe er sich allerdings in Behandlung begeben und einen Alkoholentzug mit anschließender psychologischer Suchtberatung gemacht, erzählte der Beschuldigte. Er gab an, seitdem nie wieder zur Flasche gegriffen zu haben und entschuldigte sich für sein Verhalten am Unfalltag in Leisnig.