Döbeln
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Ausschuss genehmigt Ausnahme

Ein Eigentümer will sein Haus sanieren. Den Zugang will er aber nicht barrierefrei gestalten.

Von Frank Korn
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An der Herrmannstraße in Roßwein soll ein Mehrfamilienhaus saniert werden. Den Zugang muss der Eigentümer nicht barrierefrei gestalten.
An der Herrmannstraße in Roßwein soll ein Mehrfamilienhaus saniert werden. Den Zugang muss der Eigentümer nicht barrierefrei gestalten. © Dietmar Thomas

Roßwein. Das Haus an der Roßweiner Herrmannstraße steht schon seit längerem leer. Nun beabsichtigt der Eigentümer eine Sanierung.

Dabei will er auf der Südseite eine Balkonanlage errichten. Es sollen wie bisher vier Wohneinheiten entstehen und zusätzlich soll das Dachgeschoss ausgebaut werden. Die entsprechende Voranfrage hatten die Mitglieder des Technischen Ausschusses, Umwelt, Kultur und Soziales Roßwein in ihrer jüngsten Sitzung zu behandeln.

Wohnungen sind barrierefrei

An sich eine ganz normale Sache. Jedoch hat der Besitzer auch einen Antrag auf Abweichung vom Paragrafen 50 der Sächsischen Bauordnung – Barrierefreies Bauen – gestellt. „Dieser Paragraf besagt, wenn man mehr als zwei Wohnungen hat, muss auch ein barrierefreier Zugang geschaffen werden“, erklärte Bauamtsleiter Dirk Mehler.

Die Wohnungen selbst seien barrierefrei, jedoch wolle der Eigentümer keinen Aufzug einbauen, so Mehler weiter. Abweichungen vom Gesetz gebe es nur, wenn der Aufwand unverhältnismäßig sei.

Statt Aufzug eine Rampe?

Peter Krause (Die Linke) schlug vor, den Antrag in zwei Teile zu gliedern. Gegen die Umgestaltung sei nichts einzuwenden. „Als Mitglied des Behindertenbeirates kann ich jedoch der Abweichung vom Paragraf 50 nicht zustimmen“, sagte Krause. Vielleicht sei es möglich, eine Rampe zu bauen, regte Krause an.

Entsprechend erteilten die Ausschussmitglieder dem Umbau einstimmig das sogenannte gemeindliche Einvernehmen. Der Antrag auf Abweichung vom Paragrafen 50 der Sächsischen Bauordnung wurde letztendlich ebenfalls bei drei Gegenstimmen genehmigt.

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