Waldheim. Wie das Landratsamt Mittelsachsen am Freitag mitteilte, hat das Friedlich-Löffler-Institut den Schwan untersucht und die klassische Geflügelpest amtlich festgestellt.
Da es sich um einen Wildvogel handelt, wird im Gegensatz zum ersten Fall von Geflügelpest in einem Haustierbestand in Burgstädt kein Sperrkreis und auch kein Beobachtungsgebiet festgelegt, teilt Landkreissprecher André Kaiser mit.
Stallpflicht soll beibehalten werden
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Lüva) appelliert an alle Geflügelhalter, weiterhin die Stallpflicht im gesamten Landkreis Mittelsachsen einzuhalten. Seit einer Woche gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung für Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen und Laufvögeln.
Die Tiere können in einem geschlossenen Stall untergebracht werden. Es sei aber auch eine sogenannte Volierenhaltung erlaubt. Diese Schutzvorrichtung muss so beschaffen sein, dass Wildvögel weder von oben noch an den Seiten eindringen können.
Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, dürfen eine Maschenweite von maximal 25 Millimetern haben, so Kaiser.
Amt prüft Vorgaben regelmäßig
Das Amt prüfe regelmäßig, ob und wie lange diese Pflicht aufrecht erhalten bleiben muss. In den sogenannten Restriktionszonen in und um Burgstädt, wo der erste Fall der Geflügelpest bei einer kleinen Hausgeflügelhaltung auftrat, gelten die Sperrmaßnahmen mindestens bis zum 11. April. Dort gilt neben der Stallpflicht auch, dass gehaltene Vögel nicht aus dem Bestand verbracht werden dürfen.
Das treffe überdies auch für Geflügelprodukte oder Bruteier zu, für die einzelne Sperrmaßnahmen in den jeweiligen Gebieten auferlegt worden sind. Eventuelle Ausnahmegenehmigungen werden nach Antrag im Lüva geprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schriftlich erteilt, so Kaiser.
Weitere Infos zur Geflügelpest im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/gefluegelpestvirus.html
Mehr lokale Nachrichten aus Döbeln und Mittelsachsen lesen Sie hier.