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Döbeln: Auf Diebestour im Kaufhaus

Dem Angeklagten werden zwei Einbrüche vorgeworfen. Doch reichen die Beweise aus?

Von Frank Korn
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Spuren des Einbruchs im City-Kaufhaus Döbeln.
Spuren des Einbruchs im City-Kaufhaus Döbeln. © Jens Hoyer

Döbeln. Goldschmuck im Wert von etwa 4.700 Euro soll ein Mann im November 2019 im Döbelner Kaufhaus Henwi gestohlen haben. Der Sachschaden liegt mit etwa 19.500 Euro deutlich höher.

Schon ein paar Monate zuvor soll er in einem Sanitätshaus eingestiegen sein und Bargeld in Höhe von 200 Euro mitgenommen haben. Bei der Verhandlung vor dem Döbelner Amtsgericht will sich der 39-Jährige, der derzeit wegen anderer Straftaten in Haft sitzt, nicht zu den Vorwürfen äußern.

Über den Hauseingang muss der Einbrecher ins Haus gelang sein. Zunächst soll er versucht haben eine Brandschutztür aufzuhebeln. Als dies nicht gelang, hat er sich über eine andere Tür Zugang zu den Verkaufsräumen von Reno verschafft. „Bis auf eine aufgebrochene Kasse hat es aber keine Schäden gegeben“, sagt eine Angestellte, die als Zeugin geladen ist. Von Reno aus ist der Täter in den Henwi-Bereich gelangt. Dort soll er eine Schmuckvitrine aufgebrochen und Schmuck entwendet haben, berichtet eine weitere Zeugin.

Keine verwertbaren Spuren

Auch an der Tür eines Notariatsbüros im Haus wurden Schäden an der Tür festgestellt. „Ich habe die Tür vorsichtig aufgeschlossen. Als ich sah, dass das Licht brannte, habe ich die Polizei gerufen“, sagt die dritte Zeugin, eine Notarangestellte. Im Büro seien jedoch keine Schäden festzustellen gewesen. Vielleicht sei das Licht auch am Abend versehentlich angelassen worden, räumt die Angestellte ein.

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Die Spurensicherung der Polizei hat keine Spuren finden können, die Rückschlüsse auf den Angeklagten erlauben. Anders sieht es dagegen beim Einbruch ins Sanitätshaus aus. Dort wurde ein Kaugummiklumpen an einem Stuhlkissen gefunden. Allerdings sind die Zeugenaussagen dazu widersprüchlich. Eine Frau, die damals in dem Sanitätshaus angestellt war, will diesen Kaugummi gefunden haben, als der Beamte von der Spurensicherung schon weg war.

Der Spurensicherer sagt jedoch, dass er kein zweites Mal an den Tatort gerufen wurde, wie die Frau sagt. Er bestätigt aber, dass die Angestellte bestätigt hat, dass den Kaugummi niemand vom Personal zurückgelassen hat. „An dem Kaugummi sind DNA-Spuren vom Angeklagten gefunden worden“, sagt der Beamte.

Im Gutachten steht, dass es genau acht Merkmale sind, die übereinstimmen. „Zu dünn“, findet Richter Simon Hahn. Zudem könne der Kaugummi auf unterschiedliche Wege ans Stuhlkissen gelangt sein.Die Verhandlung wird vertagt. Beim zweiten Termin sollen weitere Zeugen gehört werden. Unter anderem eine weitere Angestellte und der Chef des Sanitätshauses sowie die Spurensicherer, die den Fall im Henwi-Kaufhaus aufgenommen haben.