Döbeln. Nur knapp ist ein 29-jähriger Döbelner einer Haftstrafe entgangen. Das Schöffengericht am Amtsgericht Döbeln unter Vorsitz von Richterin Karin Fahlberg verurteilt ihn wegen schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Strafe von einem Jahr und einem Monat. Diese wird auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Was ist passiert? Im August des vergangenen Jahres betritt der Döbelner den Edeka-Markt an der Rudolf-Breitscheid-Straße. Er führt einen Einkaufswagen mit sich. Eine Verkäuferin sieht jedoch, wie er sich Waren aus einem Regal in seinen Rucksack steckt. Sie weist eine Kollegin darauf hin. Als der Mann an der Kasse ankommt, gibt er vor, kein Geld dabei zu haben und welches holen zu wollen. Er stellt den Einkaufswagen ab und will das Geschäft verlassen.
Im Vorraum wird er von zwei Verkäuferinnen zur Rede gestellt. Sie bitten ihn, seinen Rucksack zu öffnen. Das lehnt er ab. Mehr noch. Er stößt die Mitarbeiterinnen weg und lässt sich auch von einem dritten Kollegen, der hinzugekommen ist, nicht aufhalten. Bei dem Gerangel verliert er seinen Rucksack. Darin sind die gestohlenen Waren im Wert von 14,25 Euro und seine Geldbörse.
Dubiose Geschichte von einem Filmriss
Nur wenige Minuten nach seiner Flucht kehrt der Döbelner in den Supermarkt zurück. Er wird ins Büro geführt, wo wenig später auch die Polizei eintrifft. In dem Rucksack befindet sich auch ein Taschenmesser. Auch wenn der Angeklagte es nicht eingesetzt hat, wiegt das bloße Mitführen schon erschwerend.
Als Entschuldigung führt der Döbelner vor Gericht an, dass er an diesem Tag nicht Herr seiner Sinne gewesen sei. Er erzählt eine dubiose Geschichte von einer Tablette, die er genommen haben will. Dabei handelt es sich um Xanax, ein Mittel gegen Angststörungen und Panikattacken. „Die Tablette habe ich zuhause gefunden. Sie muss von einem Bekannten stammen, der ein paar Tage vorher bei mir war“, gibt er an. Er habe einen Filmriss gehabt. „Ich habe erst durch die Anklageschrift so richtig erfahren, was ich angestellt habe.“
Tatverdächtiger zeigt sich kooperativ
Richterin Fahlberg will es nicht glauben. „Sie nehmen einfach so eine Tablette, die sie in ihrer Wohnung finden?“, fragt sie. Der Angeklagte bestätigt das.
Die zwei Verkäuferinnen und der Verkäufer aus dem Edeka-Markt schildern das Vorgefallene aus ihrer Sicht. Einer der beiden Polizisten, die später in dem Markt waren, berichtet, dass sich der Angeklagte bei der Vernehmung kooperativ verhalten hat. Ein Test auf Alkohol und Drogen sei negativ ausgefallen.
Entschuldigung wirkt sich positiv aus
Die Geschichte von der Tablette findet beim Vertreter der Staatsanwaltschaft keinen Glauben. Er beantragt ein Jahr und einen Monat Freiheitsstrafe. Weil der Zeuge mehrfach einschlägig vorbestraft ist, galt es abzuwägen, ob er diesmal hinter Gitter muss. Der Staatsanwalt entscheidet sich dagegen.
Eine Entschuldigung bei den drei Edeka-Kollegen und eine im vergangenen Jahr abgeschlossene Berufsausbildung wirken sich positiv aus. „Sie haben bisher wenig aus sich gemacht, dabei sind sie kein Dummer“, sagt Richterin Fahlberg. Er solle dieses Urteil als letzte Chance begreifen, sein Leben zu ändern.
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