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Döbelnerin erhält Bewährungsstrafe

Der Frau werden räuberischer Diebstahl und weitere Straftaten zur Last gelegt. Doch nicht alles lässt sich beweisen.

Von Frank Korn
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In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln konnte der Angeklagten nur ein Teil der Vorwürfe nachgewiesen werden.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln konnte der Angeklagten nur ein Teil der Vorwürfe nachgewiesen werden. © Archiv/André Braun

Döbeln. Die Liste der Vorwürfe gegen die Angeklagte ist lang. Vier Akten mit jeweils mehreren Tatbeständen sollen vor dem Amtsgericht Döbeln verhandelt werden.

Vorgeworfen werden der 34-jährigen Döbelnerin im Hauptanklagepunkt räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Beleidigung und Körperverletzung. Sie soll im Mai des vergangenen Jahres im Döbelner Kaufland Waren im Wert von knapp 39 Euro gestohlen haben. Als der Ladendetektiv sie zur Rede stellte, soll sie diesen beleidigt und getreten haben.

Im Juli 2020 soll sie die Freundin ihrer Tochter verletzt und ihr eine geringe Menge Bargeld gestohlen sowie deren Mutter beleidigt haben. In einem weiteren Anklagepunkt wird ihr vorgeworfen, dass sie insgesamt acht Mobiltelefone gestohlen habe. Schließlich soll sie die EC-Karte ihrer Schwester sowie die PIN-Nummer an sich gebracht und 250 Euro abgehoben haben.

Detektiv will Tasche überprüfen

Die Döbelnerin räumt den Diebstahl in dem Supermarkt sowie die Beleidigung des Ladendetektivs ein. „Getreten habe ich ihn aber nicht“, sagt sie. Sie habe nicht zulassen wollen, dass der Sicherheitsmann ihre Tasche überprüft. Aus Sorge, dass er dann Tabletten beschlagnahmen würde, die sie für ihren Mann aus der Apotheke geholt hatte. Auf Nachfrage von Richterin Karin Fahlberg, was es denn mit diesen Tabletten auf sich hat, antwortet sie ausweichend.

Die Verletzung der Freundin ihrer Tochter streitet sie ab. Auch will sie ihr kein Geld gestohlen haben. „Ich wollte nur wissen, wo mein Hund ist“, sagt die Angeklagte. Der sei aufgrund seiner Reinrassigkeit sehr wertvoll und den habe das Mädchen verkauft.Dieses Mädchen – 13 Jahre alt – sagt als Zeugin aus. Der Hund sei von der Tochter der Angeklagten geschlagen worden. Sie habe das einer anderen Freundin berichtet, deren Stiefmutter wiederum in einem Dresdner Tierschutzverein arbeitet. Dort soll der Hund gelandet sein. Genau könne sie das aber nicht sagen, weil sie nicht dabei gewesen sei.

Das besagte Mädchen beschuldigt die Angeklagte auch, ihr vier Mobiltelefone gestohlen zu haben. Beim ersten Mal war sie in der Wohnung der Familie. Als sie die Toilette aufsuchen wollten, habe sie ihre Gürteltasche, in der ihr Handy drin war, auf den Tisch im Wohnzimmer gelegt. Als sie zurückkehrte, sei das Telefon weg gewesen. „Wir haben alles durchsucht, aber nichts gefunden“, so die Zeugin.

Schwester macht keine Aussage

Dem Mädchen sollen in der Wohnung noch drei weitere Mobiltelefone abhandengekommen sein. Sie habe mehrmals bei ihrer Freundin übernachtet. Die Angeklagte habe sie jeweils aufgefordert, das Handy in eine Schublade zu legen, und am anderen Morgen sei es weg gewesen.

Zum Diebstahl der EC-Karte der Schwester gibt es keine Aufhellung. Die Schwester macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Letztendlich können der Angeklagten räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung sowie drei weitere Diebstähle nachgewiesen werden. Unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem anderen Verfahren wird sie zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Haft verurteilt. Diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Döbelnerin 120 Arbeitsstunden leisten und sich einer Therapie unterziehen. Für die Dauer von zwei Jahren wird ihr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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