SZ + Döbeln
Merken

Fahrschule: Wenn die Theorieprüfung ungültig wird

Eine Döbelnerin hat die Theorie vor einem Jahr bestanden. Doch nun hat der Fahrlehrer gesagt, dass sie diese wiederholen muss.

Von Frank Korn
 4 Min.
Teilen
Folgen
Wer die Fahrschule absolviert, muss nach der bestandenen Theorieprüfung innerhalb eines Jahres auch die praktische Prüfung ablegen. Eine Fristverlängerung gibt es nur in Ausnahmefällen.
Wer die Fahrschule absolviert, muss nach der bestandenen Theorieprüfung innerhalb eines Jahres auch die praktische Prüfung ablegen. Eine Fristverlängerung gibt es nur in Ausnahmefällen. © Swen Pförtner/dpa (Archiv)

Döbeln. Der Schock war groß. Vor einem reichlichen Jahr hat eine Döbelnerin die Theorieprüfung der Fahrschule bestanden.

Ihre Angebote werden geladen...