Fall von Geflügelpest bei Döbeln

Region Döbeln. Ein weiterer Fall der Klassischen Geflügelpest wurde in einem Haustierbestand bei Döbeln amtlich durch das Friedrich-Löffler-Institut festgestellt.
Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet beziehungsweise wiesen eindeutige Symptome auf. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen worden.
Dieser umfasst von der Großen Kreisstadt Döbeln die Ortsteile: Forchheim, Limmritz, Miera, Nöthschütz, Pischwitz, Schweta, Stockhausen, Technitz, Töpeln, Wöllsdorf, Ziegra, von Mannsdorf der Ortsteil westlich der B169 und von Döbeln der Stadtteil westlich der B169 bis zur Anschlussstelle an die S34 und der Stadtteil westlich der S34 von der Anschlussstelle an die B169 bis Ortseingang Zschepplitz.
Beobachtungsgebiet mit Radius von zehn Kilometern
Von der Gemeinde Großweitzschen sind die Ortsteile Großweitzschen, Höckendorf, Hochweitzschen, Westewitz, von der Stadt Hartha die Ortsteile Wendishain, Nauhain, Saalbach, Steina und von der Stadt Waldheim der Ortsteil Neuhausen betroffen.
Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern beinhaltet Ortsteile der Städte Döbeln, Geringswalde, Hartha, Leisnig, Roßwein und Waldheim sowie der Gemeinden Erlau, Großweitzschen, Kriebstein, Ostrau, Striegistal und Zschaitz-Ottewig.
Dort gilt ab sofort: Gehaltene Vögel dürfen vorerst nicht aus dem Bestand verbracht werden. Für die Abgabe von Geflügelprodukten wie zum Beispiel Eiern gelten Sperrmaßnahmen in den jeweiligen Gebieten. Der Zugang für fremde Personen zu Ställen oder anderen Haltungseinrichtungen von Vögeln ist wirksam zu unterbinden. Tierärzte und die zuständige Kontrollbehörde müssen jedoch Zutritt erhalten.
Aufstallungspflicht für Mittelsachsen
Vor den Ein- und Ausgängen der Ställe oder Schutzvorrichtungen sollen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden, die mit einem Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. Auch Jäger haben in den beiden Restriktionszonen bestimmte Verbote bezüglich Federwild zu beachten.
Auf Grund der seit 11. März geltenden Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen ist dieses bereits in Ställen oder Schutzeinrichtungen untergebracht. Diese Anordnung gilt in den oben genannten Gebieten nun zusätzlich auch für andere gehaltene Vögel wie zum Beispiel Ziervögel.
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