Familienstreit landet vor Gericht

Döbeln. Die Leidtragenden bei Trennungen sind meist die Kinder. Das zeigt sich auch in dieser Verhandlung vor dem Döbelner Amtsgericht.
Angeklagt sind eine Frau und ein Mann, die seit einiger Zeit ein Paar sind. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum Oktober/November 2019 die beiden Kinder der Frau geschlagen und mit festem Griff in den Nacken gepackt zu haben. Sie hat das Ganze zumindest geduldet.
Der Vater der Kinder stellt eine Anzeige. Es ergeht ein Strafbefehl, gegen den die Beiden jeweils in Einspruch gehen. Aus diesem Grund kommt es nun unter Vorsitz von Richterin Ines Opitz zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Nachdem die Staatsanwältin die Anklageschrift verlesen hat, bittet der Anwalt des Angeklagten um ein Rechtsgespräch. Auch der Verteidiger der Frau schließt sich diesem Wunsch an.
Richterin will kein Öl ins Feuer gießen
In dem Gespräch einigen sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die beiden Verteidiger darauf, die Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Richterin Ines Opitz sieht das ebenso und entspricht dem Antrag. „Es hat sich bei dem Gespräch herauskristallisiert, dass es damals um familiäre Diskrepanzen gegangen ist. Sicher ist durch die Trennungssituation die emotionale Seite etwas überspitzt worden“, begründet die Richterin. Ihr sei daran gelegen, nicht noch durch eine strafrechtliche Entscheidung Öl ins Feuer zu gießen.
Es liege eine geringe Schuld vor. Deshalb könne das Verfahren nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt werden. Auch die Vernehmung des Vaters der Kinder als Zeuge sei damit nicht erforderlich.
Wäre es zu einem Strafverfahren gekommen, hätten auch die beiden Kinder als Zeugen gehört werden müssen. Dies wäre für sie jedoch eine große Belastung gewesen, schätzt Richterin Ines Opitz ein. „Tun sie alles, was für die Kinder gut ist“, gibt sie dem Paar noch mit auf den Weg.