Landkreis Mittelsachsen. Der Inzidenzwert für den Landkreis Mittelsachsen betrug nach den Berechnungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) am Sonntag 446,9. Diese Zahl wurde in der Mitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen bestätigt. Damit stiegt der Inzidenzwert seit Freitag (415,3) weiter an. In der Rangliste der höchsten Inzidenzwerte des RKI liegt der Landkreis deutschlandweit auf Rang drei.
Die Inzidenz zeigt, wie viele Menschen über einen bestimmten Zeitraum hinweg neu erkrankt sind. Man könnte den Inzidenzwert auch Neuerkrankungsrate nennen. Während der Corona-Pandemie wird die 7-Tage Inzidenz betrachtet. Das heißt, wie viele Menschen wurden pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen positiv getestet.
18 Patienten werden beatmet
Die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit dem Coronavirus hat sich um sechs erhöht. Am Sonnabend meldete das Landratsamt sechs Verstorbene im Zusammenhang mit Covid 19. Dabei handelt es sich um zwei Frauen (78 und 89) und vier Männer (71 bis 90 Jahre alt). Bis Sonntag 12 Uhr wurden keine weiteren Sterbefälle im Zusammenhang mit der Pandemie registriert. Damit ist die Zahl der Todesfälle im Landkreis Mittelsachsen laut der Behörde auf insgesamt 284 gestiegen.
Seit Freitag gibt es insgesamt 193 neue Covid-19-Nachweise. Die Gesamtzahl derer liegt nun bei 13.141. In der Region Döbeln gab es im Zeitraum Freitag bis Sonntag 12 Uhr 86 neue Nachweise (2.471), im Raum Freiberg 48 (5.630), im Altkreis Mittweida 59 (5.040). Am Sonntag wurden den Angaben des Landkreises 109 Betroffene in einem Krankenhaus behandelt, 32 weniger als am Freitag. Von den Patienten mussten 18 invasiv beatmet werden.
Ab dem heutigen Montag müssen sich Personen, die via Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, unmittelbar danach in Quarantäne begeben. So sieht es eine neue Allgemeinverfügung vor. Grundlage ist nach Angaben des Landratsamtes ein entsprechender Erlass des Freistaates. „Damit gilt generell: Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – auch wenn diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Gleiches gilt für die Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben“, so der Pressesprecher des Landratsamtes.