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Afrikanische Schweinepest in Mittelsachsen angekommen

Die tödliche Erkrankung breitet sich weiter aus. Das führt zu Einschränkungen für Jäger aber auch für Schweinehalter.

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Jedes erlegte Wildschwein muss auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden.
Jedes erlegte Wildschwein muss auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden. © Symbolfoto: dpa-Zentralbild

Mittelsachsen. Der Freistaat Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest geändert. Die für Haus- und Wildschweine tödliche Erkrankung breitet sich immer weiter aus, deshalb wurden sowohl die Sperrzone II als auch die Sperrzone I erweitert, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit.

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