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Döbeln: Beamtin beleidigt Polizisten mit ihrer Besoldungsgruppe

Bei einer Polizeikontrolle hatte sich ein Disput entwickelt. Dabei wurde die kontrollierte Frau herablassend. Ist das Protzen mit dem Einkommen strafwürdig?

Von Jens Hoyer
 4 Min.
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Am Döbelner Amtsgericht wurde ein Fall von Beamtenbeleidigung verhandelt.
Am Döbelner Amtsgericht wurde ein Fall von Beamtenbeleidigung verhandelt. © André Braun/Archiv

Döbeln. Wer sich bei einer Polizeikontrolle im Ton vergreift und die Beamten beleidigt, muss mit einer Bestrafung rechnen. Das Zeigen des Mittelfingers oder eine Beschimpfung wie „Idiot“ kosten schon mal ein paar Tausender.

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