Döbeln: Beamtin beleidigt Polizisten mit ihrer Besoldungsgruppe
Bei einer Polizeikontrolle hatte sich ein Disput entwickelt. Dabei wurde die kontrollierte Frau herablassend. Ist das Protzen mit dem Einkommen strafwürdig?
Döbeln. Wer sich bei einer Polizeikontrolle im Ton vergreift und die Beamten beleidigt, muss mit einer Bestrafung rechnen. Das Zeigen des Mittelfingers oder eine Beschimpfung wie „Idiot“ kosten schon mal ein paar Tausender.