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Arbeitsamt kontrolliert Zahlung von Kurzarbeitergeld

Dafür müssen Firmen spezielle Unterlagen vorlegen. Welche, erfahren sie in einem Seminar.

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Viele Firmen haben während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten. Jetzt wird die Zahlung kontrolliert.
Viele Firmen haben während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten. Jetzt wird die Zahlung kontrolliert. © Angelika Warmuth/dpa

Mittelsachsen. Seit dem Frühjahr 2020 haben zahlreiche Unternehmen für die pandemiebedingten Ausfälle Kurzarbeitergeld bezogen. Viele von ihnen mussten aufgrund der Maßnahmen von Bund oder Land zur Bekämpfung der Pandemie mehrfach oder für eine längere Zeit den Geschäftsbetrieb teils erheblich einschränken.

„Ein Großteil der Arbeitsplätze konnte in dieser Zeit durch das Kurzarbeitergeld erhalten bleiben und die aktuellen Schritte zur Öffnung stimmen allgemein positiv“, erklärt Antje Schubert, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Freiberg.

Die Arbeitsagentur beginnt nun kontinuierlich mit den Abschlussprüfungen der Zahlung des Kurzarbeitergeldes und fordert dazu von den Betrieben die dafür notwendigen Unterlagen an.

Hinweise zum Ablauf der Prüfung

Welche Belege Firmen für diese Prüfung parat haben sollten und wie die Prüfung abläuft, erläutern Sascha Glöckner vom Team Kurzarbeit der Arbeitsagentur und Sören Uhle, Geschäftsführer der Chemnitzer Wirtschaftsförderung, in einem Online-Seminar.

„Unternehmen sowie alle Teilnehmer haben im Seminar die Chance, ihre Fragen loszuwerden und mit den Experten direkten ins Gespräch zu kommen“, so die Pressesprecherin.

Das Online-Seminar ist für den 28. Juli in der Zeit von 8.30 bis 9.30 Uhr geplant. Teilnehmen können alle Interessierten. Das Seminar ist kostenfrei.

  • Anmeldungen sind über folgende Homepage möglich: https://cwe.clickmeeting.com/kug-abschlusspruefung