Döbeln
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Baumsatzungen anpassen oder nicht?

Eine Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes lässt den Gemeinden mehr Spielraum. Der wird nicht immer benötigt.

Von Frank Korn
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Wer einen Baum auf einem privaten und bebauten Grundstück fällen will, muss das bei der Stadt oder der Gemeinde beantragen.
Wer einen Baum auf einem privaten und bebauten Grundstück fällen will, muss das bei der Stadt oder der Gemeinde beantragen. © dpa-Zentralbild

Region Döbeln. Es war im Jahr 2010, als die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes beschlossen. Den Kommunen wurde damit die Kontrolle über Baumfällungen auf Privatgrundstücken fast komplett entzogen – mit dem Hinweis, Bürokratie abbauen zu wollen.

Seitdem mussten die zuständigen Behörden zusehen, wie Grünbestände von Bauherren und Investoren abgeholzt wurden, ohne Ausgleichspflanzungen vorzunehmen. Mit der vom Sächsischen Landtag im Februar verabschiedeten Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird es den sächsischen Kommunen künftig wieder möglich sein, umfassende Baumschutzsatzungen zu erlassen.

Wer nun einen Baum auf einem privaten und bebauten Grundstück fällen will, muss das bei der Stadt oder der Gemeinde beantragen – wenn dies die Kommune in ihre Baumsatzung schreibt. Das Verfahren ist kostenfrei.

Die Verwaltungen haben sechs Wochen Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Je nach Inhalten der jeweiligen Baumsatzung, kann es Ortsbegehungen oder die Auflage von Nachpflanzungen geben. Ist die Frist von sechs Wochen ohne Antwort verstrichen, gilt die Genehmigung als erteilt.

Nicht überall Handlungsbedarf

In der Region sehen die Kommunen nicht in jedem Fall Handlungsbedarf. Die Stadt Döbeln hat eine umfassende Baumschutzsatzung, die aufgrund der Gesetzesänderung 2010 angepasst wurde. „An dieser Satzung nun kurzfristig etwas zu ändern, dafür sehen wir momentan keine Notwendigkeit“, sagte Stadtsprecher Thomas Mettcher.

Unabhängig vom Sächsischen Naturschutzgesetz habe die Stadt in den zurückliegenden Jahren den Flächenanteil mit öffentlichem Grün vergrößert und auch den Waldbestand vermehrt. „Diese Gestaltungsfreiheit hatten wir bisher und werden sie auch zukünftig nutzen, um den öffentlichen Grünbestand für eine höhere Lebensqualität in unserer Stadt zu erhalten und zu erweitern“, so Mettcher.

Man werde kritisch schauen, welche Möglichkeiten und Vorteile die Gesetzesänderung für Döbeln eröffnet. „Dazu werden wir uns auch in bewährter Weise mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag abstimmen. Derzeit sind wir jedoch mit unserer Baumschutzsatzung gut aufgestellt“, so Thomas Mettcher.

Nur vier Monate Fällzeit

Den durch die Gesetzesänderung ermöglichten Handlungsspielraum wird die Stadt Waldheim zum Anlass nehmen, um die derzeit geltende Baumschutzsatzung einer Überprüfung und gegebenenfalls notwendigen Novellierung zu unterziehen.

„Ob und in welchem Umfang eine Änderung hinsichtlich der geschützten Baumarten erfolgen wird, bedarf noch weiterer Beratungen in den entsprechenden Fachgremien sowie den, sich damit befassenden Ausschüssen des Stadtrates“, sagte Dirk Erler vom Bau- und Ordnungsamt der Stadt. Die Bürger würden zeitnah und vollumfänglich informiert, sobald eine diesbezügliche Entscheidung getroffen werde.

Die Stadt Roßwein will sich die Novelle zunächst in aller Ruhe anschauen und die neuen Möglichkeiten mit ihrer Satzung abgleichen. „Sollten sich daraus gravierende Änderungen ergeben, werden wir diese im Stadtrat diskutieren und eventuell eine neue Baumschutzsatzung für die Stadt erarbeiten“, sagte Bürgermeister Veit Lindner (parteilos). Es gebe aber derzeit Wichtigeres zu tun.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Baumfällarbeiten auf eigenem Grundstück nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt sind. Genehmigungsfrei seien Nadelbäume, Pappeln, Birken und Weidenbäume.

Eine Genehmigung muss beim Ordnungsamt auch in dieser „Fällzeit“ für alle anderen Bäume eingeholt werden, wenn diese in einem Meter Höhe einen Stammumfang von einem Meter übersteigen. Ersatzpflanzungen sind dann notwendig. „Außerhalb der Fällzeit gehen Genehmigungen nur über das Landratsamt“, sagte Veit Lindner.

Kahlschlag vermeiden

In Leisnig bleibt momentan alles beim Alten. Die Stadt wird die Satzung aus personeller Sicht nicht ändern. Die bisherige Art hat sich bewährt. Bei einer Änderung müsste zusätzlich zur Vor-Ort-Begutachtung und zum Ausstellen der Bescheide eine Person eingestellt werden.

Auch Ostraus Bürgermeister Dirk Schilling (CDU) sieht keine Veranlassung, die bestehende Baumschutzsatzung zu ändern. „Wir haben unsere Satzung bei der damaligen Änderung nicht angepasst, auch um einen Kahlschlag zu vermeiden“, so Schilling.

Die Stadt Hartha sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Stellt ein Bürger einen Antrag auf Baumfällung, prüft ein Beauftragter der Stadt das Anliegen vor Ort. „Dabei wird festgelegt, ob gefällt werden darf und welche Maßnahmen einzuleiten sind“, sagte Bürgermeister Ronald Kunze (parteilos).

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