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Muss das Kind in die Schule, wenn es nicht will?

Ein 13-jähriger Erlauer will lieber per Fernunterricht lernen. Die Eltern haben ihn deshalb nicht zur Schule angemeldet. Nun standen sie vor Gericht.

Von Erik-Holm Langhof
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Symbolbild: Während Corona waren zahlreiche Schüler zu Hause und haben sogenanntes Homeschooling betrieben. Doch die Eltern eines Sohnes wollen das dauerhaft.
Symbolbild: Während Corona waren zahlreiche Schüler zu Hause und haben sogenanntes Homeschooling betrieben. Doch die Eltern eines Sohnes wollen das dauerhaft. © Archiv/Nikolai Schmidt

Döbeln/Erlau. Wenn es nach dem sächsischen Schulgesetz geht, dann muss jedes Kind und jeder Jugendliche eine Schule im Freistaat besuchen. Denn für sie alle besteht eine Schulpflicht. Und diese schließt einen Besuch einer Schule in öffentlicher Trägerschaft oder einer anerkannten Ersatzschule ein. 

Doch Eltern aus Erlau wollten sich das nicht gefallen lassen. Da ihr Kind an einer Fernschule im Internet lernt, sehen sie die Schulpflicht als erfüllt an. Die Behörde sieht das anders.

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