Döbeln/Erlau. Wenn es nach dem sächsischen Schulgesetz geht, dann muss jedes Kind und jeder Jugendliche eine Schule im Freistaat besuchen. Denn für sie alle besteht eine Schulpflicht. Und diese schließt einen Besuch einer Schule in öffentlicher Trägerschaft oder einer anerkannten Ersatzschule ein.
Doch Eltern aus Erlau wollten sich das nicht gefallen lassen. Da ihr Kind an einer Fernschule im Internet lernt, sehen sie die Schulpflicht als erfüllt an. Die Behörde sieht das anders.