Döbeln
Merken

Mit Vollgas vor der Polizei geflüchtet

Ein Döbelner steht wegen eines illegalen Autorennens vor Gericht. Und das ist noch nicht alles. Aber er ist geständig.

Von Jens Hoyer
 3 Min.
Teilen
Folgen
Ein Döbelner steht wegen eines illegalen Autorennens vor Gericht. Und das ist noch nicht alles.
Ein Döbelner steht wegen eines illegalen Autorennens vor Gericht. Und das ist noch nicht alles. © Symbolfoto: André Braun

Döbeln. Vor einem Jahr fasste ein 32-jähriger Döbelner einen ziemlich dummen Entschluss, der für ihn heute teuer wird. Am 5. Juni lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit einer Polizeistreife, die in Schrebitz an einer Blumeneinfassung endete. Damit nicht genug, täuschte er anschließend eine Straftat vor. Damit stand er jetzt vor Gericht.

Die Verhandlung begann verwirrend. Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die angeklagten Ereignisse in Döbeln abgespielt, worauf der Angeklagte leicht belustigt sagte, dass er zu dem Zeitpunkt gar nicht in Döbeln war. Der Irrtum der Staatsanwaltschaft klärte sich auf.

Die Verfolgungsjagd, angeklagt als verbotenes Kraftfahrzeugrennen, begann in Mügeln, wo der Angeklagte einen Bekannten abholen wollte. Die Polizistin, die das Einsatzfahrzeug fuhr, sagte aus, dass sie abends den VW Caddy des Angeklagten am Straßenrand gesehen hatten. Zwei Personen hätten etwas verladen und seien im Haus verschwunden, als sie die Polizisten erkannten.

Blumeneinfassung stoppt Fahrzeug

Die Überprüfung hatte ergeben: Das Auto war auf eine polizeibekannte Person zugelassen. Als das Fahrzeug sich in Richtung Döbeln in Bewegung setzte, gaben sie ihm von hinten ein Stoppsignal. Doch statt anzuhalten, gab der Autofahrer Gas.

Mit 80 Sachen ging es durch ein Wohngebiet und über die Staatsstraße 31, wo ein anderer Autofahrer bremsen musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Außerorts erhöhte er die Geschwindigkeit weit über die erlaubten 100 und schaltete zwischendrin das Licht aus.

Weil es auch noch regnete, verloren die Beamten das verfolgte Fahrzeug, fanden es aber in Schrebitz wieder, wo die Fahrt jäh durch eine Blumeneinfassung gestoppt worden war. Vom Fahrer fehlte jede Spur. Der erschien am kommenden Tag beim Polizeirevier Döbeln, um sein Auto als gestohlen zu melden.

Ohne Führerschein unterwegs

Vor Gericht war der Angeklagte weitgehend geständig. Er habe damals keinen Führerschein besessen und sein Beifahrer sei vorbestraft gewesen. „Er sagte, ich soll sehen, dass ich fortkomme. Er kann andere Menschen gut manipulieren.“

Der Bekannte habe auch vorgeschlagen, das Auto als gestohlen zu melden. „Ich empfand das als gute Idee. Im Nachhinein war es totale Grütze“, gab der Angeklagte zu.

Ohne Führerschein soll der Angeklagte später auch noch seine schwangere Freundin zum Arzt gefahren haben. Die wusste nicht, dass ihr Freund keine Fahrerlaubnis mehr hat. „Ich hätte ihn sonst nicht fahren lassen“, sagte sie vor Gericht. „Einen Anschiss hat er von mir bekommen, das ist klar.“

Der Angeklagte war bereits wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gerichtlich in Erscheinung getreten. Für die Richterin war die Sache relativ klar. Sie verurteilte den Döbelner zu 120 Tagessätzen zu 40 Euro. Ein Jahr lang wird er seine Fahrerlaubnis nicht wiedersehen.