Döbeln: Bestellungen auf falschen Namen

Döbeln. Der 36-jährige Döbelner, der jetzt vor dem Döbelner Amtsrichter erscheinen musste, war aus allen Wolken gefallen, als die Polizei im Juli vergangenen Jahres mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Tür stand. „Das ist etwas, das man nicht haben möchte“, sagte er. Zumal er den Grund für die Durchsuchung nicht kannte.
Ursache waren Straftaten seiner 33-jährigen Lebensgefährtin, die mit ihm auf der Anklagebank saß. Es war eine Verhandlung mit Hindernissen. Den ersten Termin hatten die beiden sausen lassen. Sie waren nur knapp um eine Vorführung durch die Polizei herumgekommen. „Der nächste Schritt wäre ein Haftbefehl gewesen“, mahnte Richter Wolfgang Dammer.
In acht Fällen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, sollen die beiden Computerbetrug begangen haben. Auf Namen und Rechnung der Mutter der Angeklagten hatten sie bei Online-Händlern Artikel bestellt und an ihre Adresse liefern lassen: Kinderspielzeug, Bücher, einen Bauchmuskeltrainer, Kauspielzeug für Hunde, eine geruchssichere Reisetasche für müffelnde Sportsachen. Und sogenannte Grinder, mit denen man Kräuter zur Zubereitung von Speisen schreddern kann. Oder auch Marihuana. „Ich rauche ab und zu einen Joint“, gab die Angeklagte unumwunden zu.
Aus Dummheit bestellt
Ein paar der Sachen seien nicht geliefert worden, und sie wurden auch nicht gefunden. Am Ende blieben sechs Anklagepunkte übrig: Schaden: über 300 Euro.
Die Mutter wusste nicht, dass die Tochter auf ihren Namen Dinge im Internet bestellte. Als das Geld von ihrem Konto abging, buchte sie es zurück. Den Händlern entstand dadurch ein Schaden. „Was bewegt Sie dazu, das auf den Namen der Mutter zu bestellen?“, fragte der Amtsrichter. „Dummheit, Bequemlichkeit. Ich habe nicht mitgedacht“, so die Angeklagte.
„Es musste Ihnen klar sein, dass Sie die Händler täuschen, wenn Sie auf falschen Namen bestellen“, so der Richter. Wie die Angeklagte sagte, habe sie ein gutes Verhältnis zur Mutter und diese habe nicht gesagt, dass sie das Geld zurückgeholt hatte.
Er wird freigesprochen, sie verurteilt
Der 36-jährige Mitangeklagte gab an, nichts gewusst zu haben. Auf ihn waren die Ermittler gekommen, weil der Handyvertrag der angegebenen Telefonnummer auf seinen Namen lief. Er war auch noch nie straffällig geworden. Bei seiner Freundin sieht das anders aus. Drei Vorstrafen hat sie auf dem Konto. Davon zwei einschlägig wegen Betrugs und eine wegen des versuchten Einführens von Drogen.
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Richter Dammer sprach den Mann frei. Die Frau verurteilte er zu 80 Tagessätzen zu 10 Euro. Außerdem muss sie den Schaden gutmachen und die Kosten des Verfahrens tragen. „Sie haben es als Dummheit dargestellt. Aber das nehme ich ihnen nicht ab. Sie wussten, dass es sich um Computerbetrug handelt.“ Die Frau nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.