Döbeln. Parkplätze, vor allem nicht vorhandene, sorgen oft für Frust. Wenn die Sache eskaliert, auch für Ärger danach. Das Döbelner Amtsgericht musste sich jetzt mit einem merkwürdigen Fall befassen, bei dem ein missbräuchlich benutzter Stellplatz der Ausgangspunkt war. Der Angeklagte, ein 71-Jähriger Döbelner, machte aus seiner Verwunderung, dass er deswegen zum ersten Mal vorm Strafrichter erscheinen muss, kein Hehl. Die Anklage: versuchte Nötigung.
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