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Führerscheintausch: Zusätzliche Öffnungszeiten im Landratsamt

Die Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln öffnet nun montags zusätzlich. Außerdem wurde die Online-Terminreservierung erweitert.

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Bisher gab es große Warteschlangen vor der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln. Durch zusätzliche Öffnungszeiten soll das in Zukunft vermieden werden.
Bisher gab es große Warteschlangen vor der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln. Durch zusätzliche Öffnungszeiten soll das in Zukunft vermieden werden. © Archiv/Dietmar Thomas

Döbeln. Ab dem 23. August öffnet die Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln insbesondere für Personen, die ihren Führerschein umtauschen müssen, zusätzlich immer montags von 9 bis 12 Uhr. Das teilt Kreissprecher André Kaiser am Freitag mit.

Außerdem können Pflichtumtauscher der ersten Gruppe (Geburtsjahr 1953 bis 1958) ab sofort über das Onlineportal des Landkreises speziell für ihr Anliegen einen Termin buchen, um die derzeitigen Wartezeiten zu reduzieren. "Termine sind ab dem 23. August verfügbar. Es wird für diese erste Gruppe um entsprechend verbindliche Terminvereinbarung über dieses Portal gebeten", so Kaiser weiter.

Erst ab Februar 2022 sollen nach Wünschen des Landratsamtes die Jahrgänge 1959 bis 1964, also Gruppe zwei, zur Behörde kommen.

Das sind die Fristen für den Führerscheintausch

Ob die Scheine nach Alter der Besitzer oder orientiert am Ausstellungsjahr des Dokuments umgetauscht werden, richtet sich nach dem Ausstellungsdatum wie auf dem Schein angeben. Ausnahme: Alle, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihr Dokument unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben.

Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • Geburtsjahr 1953 bis 1958 - erforderlich bis 19.01.2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964 - erforderlich bis 19.01.2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 - erforderlich bis 19.01.2024
  • Geburtsjahr 1971 und später - erforderlich bis 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 - erforderlich bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 - erforderlich bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 - erforderlich bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008 - erforderlich bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009 - erforderlich bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010 - erforderlich bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011 - erforderlich bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012–18.01.2013 - erforderlich bis 19.01.2033

Geburtsjahr vor 1953: unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins bis 19.01.2033.

Quelle: BVMI