Leisnig. Eine Reihe von Grundstücksbesitzern wartet noch auf Geld vom Freistaat für beanspruchtes Land. Die neue S44 ist breiter geworden als die alte. Deshalb mussten Eigentümer Flächen für den Straßenbau hergeben. Entschädigt wurden sie dafür bisher noch nicht – zumindest die meisten.
Dieses Problem ist am Rande einer Diskussion im Technischen Ausschuss der Stadt Leisnig öffentlich geworden. Dabei ging es um einen Radweg an dieser Trasse, der damals variantenmäßig zwar untersucht, aus verschiedenen Gründen aber nicht realisiert worden war.
Über die Tatsache, dass das Land Sachsen seinen Verpflichtungen über einen so langen Zeitraum – wenn überhaupt – nur schleppend nachgekommen ist, staunten einige der Stadträte.
Vorab nicht einmal ein Kaufangebot
Stadtrat Michael Heckel, der als früherer Bürgermeister von Bockelwitz noch weiterreichende Einblicke auch in andere örtliche Staatsstraßenbauprojekte wie zwischen Polkenberg und Bockelwitz hat, behauptetet sogar: „Seit 2010 sind nicht alle Grundstückseigentümer entschädigt worden.“ Seines Wissens hätten nicht einmal alle Landeigentümer ein Kaufangebot erhalten, bevor der Freistaat von ihnen Flächen in Anspruch genommen hat.
Auf die Frage, ob diese vorliegenden Informationen der Tatsache entsprechen, antwortet Rosalie Stephan vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein. Vielmehr teilt sie mit: „Der Grunderwerb für ältere Maßnahmen wird sukzessiv abgearbeitet.“
Die überaus langen Bearbeitungszeiten begründet sie mit der Vielzahl der Grunderwerbsvorgänge bei Straßenbaumaßnahmen. „Deshalb kann die Abarbeitung nicht in dem Zeitraum erfolgen, wie es seitens der Betroffenen gewünscht ist“, so Rosalie Stephan.
Formelle Abwicklung ist ein langwieriger Prozess
Dass es vor Baubeginn keine Preisangebote gegeben hat, ist laut der Behörde durchaus üblich. Die Lasuv-Mitarbeiterin erklärt: „Grundsätzlich wird in einem ersten Schritt die Bauerlaubnis eingeholt. Darin wird nur die Inbesitznahme geregelt. Die eigentliche notarielle Abwicklung erfolgt später.“
Diese Verfahrensweise ist gesetzlich akzeptiert. „Geregelt ist tatsächlich, dass zunächst die Verfügungsgewalt über das Grundstück vom bisherigen Eigentümer auf die Straßenbauverwaltung übergeht. Das ist der Tatsache geschuldet, dass der Bau im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und keinen weiteren Aufschub duldet“, erläutert Rosalie Stephan.
„Die formelle Abwicklung der Grundstücksankäufe ist dagegen ein langwieriger Vorgang, der nicht in der Hand der Straßenbauverwaltung liegt.“ Dazu gehörten eine Notarpflicht oder auch eine Grenzbestimmung nach tatsächlicher Baudurchführung und anderes mehr.
Geduld der Betroffenen wird mit Zinsbonus belohnt
Was zunächst wie eine Enteignung anmutet, führt nach Auffassung der Behörde nicht zu einer Schlechterstellung der Betroffenen. Immerhin werde die Entschädigung ab dem Tag der „Wegnahme“ bis zur Auszahlung verzinst – „mit Zinsen deutlich über den marktüblichen“, so Rosalie Stephan.
Sie lässt nicht unerwähnt, dass derzeit die Kaufverträge für die Gemarkung Brösen im Zuge des Ausbaus der S44 bearbeitet werden.
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