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Eltern aus Hartha sollen mehr zahlen

Die Betriebskosten für die Betreuung sind 2019 gestiegen. Das ist mit ein Grund für die geplante Erhöhung um 30 Euro.

Von Sylvia Jentzsch
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Wer in Hartha ein Krippen- oder ein Hortkind betreuen lässt, muss voraussichtlich ab nächsten Jahr mehr zahlen.
Wer in Hartha ein Krippen- oder ein Hortkind betreuen lässt, muss voraussichtlich ab nächsten Jahr mehr zahlen. © Lutz Weidler

Hartha. Noch ist die Erhöhung der Elternbeiträge für die Krippen- und Hortkinder erst beraten worden. Aber am Donnerstag steht der Beschluss der Räte zu diesem Thema auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. 

Demnach sollen die Beiträge, die Eltern für die Krippenkinder bezahlen, ab Januar 2021 um 30 Euro steigen. „Wir wissen, dass das eine schmerzliche Erhöhung ist“, sagte Bürgermeister Ronald Kunze (parteilos). Eigentlich hätten die Beiträge für die Jüngsten bereits im vergangenen Jahr um 22 Euro angehoben werden müssen. „Die Räte haben sich im vergangenen Jahr gegen die Erhöhung entschieden. Deshalb fällt sie in diesem Jahr so hoch aus. Doch es gibt noch mehr Gründe“, so der Bürgermeister. 

Dazu gehört die Änderung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich. Bisher wurden sechs Kinder von einer Erzieherin betreut. Nun sind es noch fünf Kinder. Unterm Strich steigt damit der Personalaufwand. Hinzu kommen die Tarifsteigerungen in den zurückliegen beiden Jahren.

Berechnung nach Prozentsätzen

Ein Krippenplatz kostet im Monat insgesamt 1.150 Euro im Monat. Rund 700 Euro zahlt die Stadt Hartha dazu. Weitere 200 Euro das Land Sachsen. Den Restbetrag ist der Anteil, den die Eltern übernehmen müssen. Dieser ist gesetzlich festgelegt und liegt nach der Änderung des Sächsichen Kindertagesstättengesetzes zwischen 15 und 21 Prozent für die Betreuung eines Krippenkindes.

Um die Berechnung zu vereinfachen, legten die Stadträte im Jahr 2013 fest, dass die Eltern von Krippenkindern 21, die von Kindergartenkindern 25 und die von Hortkindern 26 Prozent zahlen. Damals lag der gesetzlich festgelegte Prozentsatz allerdings für Krippenkinder zwischen 20 und 23 Prozent, der für Kindergarten- und Hortkinder zwischen 20 und 30 Prozent.

Eine Möglichkeit, den Beitrag der Eltern zu verringern, wäre eine Änderung der bisherigen Festlegung. Die Stadträte müssen entscheiden, ob die Sätze beibehalten und angeglichen werden sollten.

Für Alleinerziehende sowie Geschwisterkinder gibt es eine entsprechende Absenkung. So zahlen Eltern für das zweite Kind 40 Prozent und für das dritte Kind 80 Prozent weniger. Bei Alleinerziehenden sind es 50 Prozent für das zweite und 90 Prozent für das dritte Kind. „Oft erhalten Alleinerziehende oder sozial schwache Familien Unterstützung vom Amt“, sagte der Bürgermeister.

Auch die Hortbeiträge steigen

Wer ein Kind im Kindergartenalter hat, kann sich freuen. Denn in diesem Fall sinkt der Elternbeitrag um zwei Euro pro Monat auf 121 Euro – vorausgesetzt, die Räte stimmen der Beschlussvorlage zu.

Für eine fünfstündige Hortbetreuung fallen für Eltern Kosten in Höhe von 65 Euro an. Bisher waren es 58 Euro. Für eine sechsstündige Betreuung soll sich der Elternbeitrag von 69 auf 77 Euro erhöhen.

„Mit diesen Werten liegen wir nicht an der Obergrenze im Kreis Mittelsachsen. Außerdem werden andere Städte und Gemeinden noch in diesem Jahr nachziehen“, sagte der Bürgermeister. In der Stadt Döbeln kostet zum Beispiel ein Krippenplatz 257 Euro.

Wer vor der Entscheidung Fragen stellen will, hat dazu am Donnerstag Gelegenheit. Die Ratssitzung beginnt um 19 Uhr im Großen Sitzungssaal. Nach den Informationen des Bürgermeisters beginnt die Bürgerfragestunde. Neben den Elternbeiträgen geht es um Grundstücksangelegenheiten sowie die Vergabe des Auftrages für den Ausbau des Breitbandnetzes.

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