Hartha/Chemnitz. Eigentlich sollte das „Spielcenter 2000“ an der Ecke Pestalozzistraße/Goethestraße in Hartha schon im Jahr 2017 schließen. Denn die Gesetzte des Freistaats untersagen einen Betrieb einer Spielothek in einem Umkreis von 250 Meter Luftlinie zu einer allgemeinbildenden Schule. Nur knapp 100 Meter ist die Pestalozzischule entfernt. Doch auch im vierten Jahr nach der Untersagung läuft die Spielhalle weiter. Warum?
Im Jahr 2012 beschloss der Freistaat eine Änderung des ausführenden Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. Darin wurde damals klar geregelt, dass innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren, also bis 2017, alle Spielhallen in der Nähe zu einer Schule geschlossen werden müssen.
Inhaberin meint "ohne Genehmigung" öffnen zu dürfen
Bereits ein Jahr zuvor beantragte die Besitzerin des Lokals in Hartha eine glückspielrechtliche Erlaubnis, die ihr durch den Freistaat versagt wurde. Grund war der Mindestabstand zur Schule. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war klar, die Geschäftsfrau darf ihre Spielothek an dieser Stelle nicht weiter betreiben. 2016 untersagte ihr der Freistaat nach Ablauf einer Schonfrist endgültig den Betrieb der Spielhalle.
Im Januar 2020 teilte die Landesdirektion Sachsen auf Anfrage mit: „Eine Ausnahmegenehmigung für die Spielhalle in Hartha wurde nicht erteilt – ebenso wenig eine glücksspielrechtliche Erlaubnis.“ Doch die Betreiberin weigerte sich, die Spielhalle zu schließen - und das bis heute.

Es kam zum Rechtsstreit, der bis heute andauert. Gegen die 2016 erteilte Versagung der Lizenz für ihr Lokal legte die Lokalbesitzerin beim Verwaltungsgericht Chemnitz Klage ein. Und auch gegen die Betriebsuntersagung, die 2018 folgte. Sie vertritt, nach Angaben des Gerichtssprechers Jeannot Reichert, die Auffassung, dass in ihrem Fall keine glücksspielrechtliche Genehmigung erforderlich sei und zudem einzelne Regelungen des neuen Glücksspielrechts gegen Europarecht verstoßen würden.
„Sie vertritt deshalb die Auffassung, dass sie die Spielhalle auch ohne Genehmigung betreiben dürfe“, erklärt Reichert. Parallel zu beiden Klagen beantragte sie ein Eilverfahren, um eine sofortige Schließung der Spielhalle zu verhindern. Dieser Eilrechtsschutzantrag wurde vom Verwaltungsgericht Chemnitz im Jahr 2019 abgelehnt.
Die Besitzerin legte gegen diese Ablehnung zunächst Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein, zog diesen im April des vergangenen Jahres jedoch zurück, teilt die dortige Sprecherin Norma Schmidt-Rottmann mit.
Noch kein Termin für Prozesse vor Verwaltungsgericht
Doch nach Informationen von Sächsische.de öffnete die Betreiberin ihr Lokal dennoch weiterhin. Zwar wurde der Betrieb auch durch die Corona-Schutz-Verordnung eingeschränkt, aber vollständig abgeschlossen sei das Verfahren noch nicht, wie Peter Franke vom Verwaltungsgericht Chemnitz auf Anfrage mitteilt.
„In den beiden Verfahren, die nunmehr von der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz bearbeitet werden, gibt es noch keine Urteile.“ Auch sei noch kein Termin für die Verhandlungen anberaumt worden. Erst nach den Urteilen steht endgültig fest, ob die Spielothek in der Nähe der Pestalozzi-Schule ihren Betrieb einstellen muss.
Harthas Bürgermeister Ronald Kunze (parteilos) sagte bereits im vergangenen Jahr, dass er klar hinter den geltenden Gesetzen stehe. „Es gibt eine klare Rechtssprechung und die ist nachvollziehbar“, erklärt er. Kinder seien schutzbedürftig und müssen demzufolge auch vor Spielotheken behütet werden. Die Betreiberin wollte sich damals, wie auch heute nicht zum Verfahren äußern.
Mehr lokale Nachrichten aus Döbeln und Mittelsachsen lesen Sie hier.