Döbeln. Man stelle sich folgende Situation vor: Während ihres letzten Krankenhausaufenthalts ist bei einer Patientin, nennen wir sie Marie Hoffmann, eine Medikamentenunverträglich auf ein Antibiotikum festgestellt worden. Einige Zeit später ist Frau Hoffmann in einen Unfall verwickelt und muss operiert werden. Um einer Entzündung vorzubeugen, wird ihr in der Nachbehandlung das besagte Antibiotikum verabreicht. Kurz darauf kommt es zu Komplikationen.
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