Leisnig. Umsonst haben Jugendrichterin Marion Zöllner, eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe sowie ein Zeuge am Dienstag auf einen 22-jährigen Leisniger gewartet.
Der war vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die wollte er aber nicht akzeptieren und ging gegen das Urteil in Berufung. In dieser Verhandlung hätte sich das Blatt womöglich gewendet. Doch der einstige Angeklagte verpasste diese Chance.
Weder er noch ein Rechtsbeistand erschienen vor Gericht. Nach 15 Minuten vergeblichen Wartens und der Feststellung, dass keine Entschuldigung des jungen Mannes oder ein triftiger Grund vorlag, der Berufungsverhandlung fernzubleiben, machte es Marion Zöllner kurz und schmerzlos.
Sie lehnte den Einspruch des Leisnigers gegen das Urteil ab. Demnach muss er jetzt 50 Tagessätze zu je 23 Euro zahlen. Verurteilt worden war er dazu, weil in seiner Wohnung 126 Gramm Marihuana sowie 1,87 Gramm Haschisch gefunden wurden.
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