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Warum die Badschließung beim Schwimmen lernen hilft

Die seit Montag geltende Corona-Notfallverordnung schließt den öffentlichen Badebetrieb aus. Das hat Nachteile, aber nicht nur.

Von Elke Braun
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war bleiben die Bäder für den öffentlichen Badebetrieb vorübergehend geschlossen. Unter anderem das Schulschwimmen darf aber weiter angeboten werden.
war bleiben die Bäder für den öffentlichen Badebetrieb vorübergehend geschlossen. Unter anderem das Schulschwimmen darf aber weiter angeboten werden. © Archiv: Frank Korn

Döbeln/Roßwein. Wer derzeit in seiner Freizeit eines der Hallenbäder in Döbeln oder Roßwein besuchen will, wird ausgebremst. Für den öffentlichen Badebetrieb müssen die Einrichtungen gemäß der Sächsischen Corona-Notfallverordnung seit Montag vorübergehend geschlossen bleiben. Die Verordnung gilt zunächst bis 12. Dezember.

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