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Weil der Ableser nicht mehr klingelt

Um Abwassergebühren zu ermitteln, setzt der Leisniger Eigenbetrieb auf die Mitwirkung seiner Kunden. Wer die versäumt, zahlt womöglich mehr als nötig.

Von Heike Heisig
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Wer in Leisnig und den Ortsteilen wohnt und wirklich nur für verbrauchtes Trinkwasser eine Abwassergebühr bezahlen möchte, sollte am 31. Dezember oder 1. Januar seinen Wasserzähler ablesen. Ansonsten wird der Verbrauch geschätzt.
Wer in Leisnig und den Ortsteilen wohnt und wirklich nur für verbrauchtes Trinkwasser eine Abwassergebühr bezahlen möchte, sollte am 31. Dezember oder 1. Januar seinen Wasserzähler ablesen. Ansonsten wird der Verbrauch geschätzt. © Symbolfoto: Dietmar Thomas

Leisnig. Wer sich eine „Noch zu erledigen Liste“ für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zurechtgelegt hat, der sollte darauf noch ein Stichwort vermerken: Frischwasserzähler ablesen.

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