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Polizei warnt vor falscher Nutzung von E-Scootern

Bisher sind nur wenige Fahrzeuge in der Region unterwegs. Für diese gelten jedoch bestimmte Regeln.

Von Maria Fricke
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Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf der Straße.
Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf der Straße. © Symbolfoto: Christoph Soeder/dpa

Mittelsachsen. Elektronische Roller erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, auch im Bereich der Polizeidirektion (PD) Chemnitz. Selbst in der Stadt Döbeln haben die Fahrzeuge bereits Einzug gehalten.

Wie Polizeikommissar Robin Reichel von der PD Chemnitz informierte, seien zwei bis drei solcher Fahrzeuge bereits im Stadtgebiet unterwegs. Bisher seien dabei noch keine negativen Feststellungen gemacht worden. Aber das ist längst nicht immer so.

In den vergangenen drei Monaten habe es laut Reichel zwei Anzeigen im Raum Mittelschsen in Verbindung mit E-Scootern gegeben. „Darunter zum Beispiel ein Fahren ohne Versicherungsschutz und unter Betäubungsmitteln.“ Die Beamten warnen vor dem leichtfertigen Umgang mit den Fahrzeugen, für die laut Verordnung auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich ist.

Strafanzeigen bei Verstößen denkbar

„Die ABE erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt“, so Robin Reichel. Die E-Scooter benötigen zudem laut Polizei ein Typenschild. „Darauf müssen mindestens folgende Angaben vorhanden sein: Hersteller, Typ, Nummer der ABE“, so der Polizeikommissar. Notwendig ist darüber hinaus auch ein entsprechender Versicherungsschutz für die Fahrzeuge.

Die Polizei empfiehlt, sich vor dem Kauf eines elektronischen Rollers eingehend über die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zu informieren. Sollte die Polizei einen Fahrer mit einem elektronischen Roller ohne Betriebserlaubnis erwischen, dann drohe ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Zudem kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis sind auch Strafanzeigen denkbar. Und auch für E-Scooter gilt die 0,5 Promille-Grenze.

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