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Sonnenhufe 2: Jetzt können sich Bauwillige bewerben

Die Grundstücke im neuen Wohngebiet in Meinsberg sind begehrt. Die Bewerbungsphase beginnt. Mitunter wird dabei Glück gebraucht.

Von Elke Braun
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Für die insgesamt 16 Baugrundstücke im neuen Wohngebiet Sonnenhufe 2 in Meinsberg können sich Interessierte jetzt bewerben.
Für die insgesamt 16 Baugrundstücke im neuen Wohngebiet Sonnenhufe 2 in Meinsberg können sich Interessierte jetzt bewerben. © Dietmar Thomas

Waldheim. Interessenten für die insgesamt 16 Grundstücke im neuen Wohngebiet „Sonnenhufe 2“ gibt es viele. Das hat eine Umfrage der Kommune bereits im Vorfeld gezeigt.

Mit der Veröffentlichung des Waldheimer Amtsblattes, das am Sonnabend erscheint, aber schon seit Donnerstagmittag online ist, können sich Bauwillige um die Grundstücke bewerben. Das Prozedere ist an einige Regeln geknüpft, die der Stadtrat festgelegt hat.

Das Wohngebiet liegt idyllisch am Südrand von Meinsberg. Etwa 1,5 Kilometer sind es bis zum Waldheimer Stadtzentrum. Die Grundstücke werden zu einem Quadratmeterpreis von 85 Euro verkauft. „Dabei handelt es sich um einen Festpreis“, sagte Bürgermeister Steffen Ernst (FDP). Die einzelnen Parzellen sind zwischen 635 und 1.198 Quadratmeter groß.

Bis zu 100.000 Euro für ein Baugrundstück

Dementsprechend reichen die Preise von 53.975 Euro bis 101.830 Euro pro Grundstück. Der Eigenheimstandort ist voll erschlossen. Alle Versorgungsträger liegen an. Die Zufahrt ist über eine öffentliche Straße gewährleistet, die in den zurückliegenden Monaten gebaut worden ist.

Wer eins der Grundstücke kaufen will, muss sich bis zum 14. April, 14 Uhr, auf einem von der Stadt Waldheim vorgegebenen Formblatt darum bewerben und gleich eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes beifügen.

Später eingehende Bewerbungen oder solche, die eine andere als die vorgegebene Form haben, können laut Bürgermeister nicht berücksichtigt werden. Jeder Bauwillige darf sich nur um ein Grundstück bewerben. Reicht jemand Bewerbungen auf mehrere Grundstücke ein, sei das ein Ausschlussgrund.

Bei mehreren Bewerbern entscheidet das Los

Bürgermeister Steffen Ernst ist der Meinung, dass es für einige Parzellen, etwa die Randlagen, mehrerer Interessenten geben wird. „In solchen Fällen wird das Los entscheiden“, so Ernst. Auch das ist in der Grundstücksausschreibung festgelegt.

Sollten auf einzelne Bauparzellen gar keine Bewerbungen eingehen, werden diejenigen Bauwilligen, die durch die Auslosung in der ersten Runde keinen Zuschlag erhalten haben, von der Stadtverwaltung informiert. Sie können sich in einer nächsten Runde auf die noch verfügbaren Grundstücke zu bewerben.

Mit dem Erwerb des Grundstückes verpflichtet sich der Käufer unwiderruflich, dieses innerhalb von zwei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen. Tut er das nicht, behält sich die Stadt ein Rückkaufsrecht vor.

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