Transparenzregister sorgt für Aufregung

Mittelsachsen. Seit Beginn des Jahres bekommen die Mitgliedsvereine des Kreissportbundes (KSB) Mittelsachsen zunehmend Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters zugeschickt.
Die Vereine seien zunächst verunsichert, berichtet KSB-Geschäftsführer Benjamin Kahlert. Seit 2017 gibt es im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche das Transparenzregister. Kriminellen soll es so schwer gemacht werden, Gelder zu verstecken und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. So will es das Geldwäschegesetz.
Vereine in Mittelsachsen können Antrag stellen
Auch mittelsächsische Sportvereine werden, wie Unternehmen und Stiftungen, im Transparenzregister geführt. Dafür erhebt die zuständige Stelle, der Bundesanzeiger Verlag GmbH, Gebühren. „Von diesen Gebühren sind gemeinnützige Vereine nach einer Beschwerde des Deutschen Olympischen Sport-Bundes (DOSB) beim Bundesministerium der Finanzen seit 2020 befreit“, erklärt Kahlert.
Sie müssen allerdings einen Antrag stellen. Den Antrag kann der Verein per E-Mail beim Bundesanzeiger Verlag stellen. Der KSB stellen auf seiner Internetseite ein Merkblatt zum Umgang mit dem Transparenzregister und ein Musteranschreiben zum Antrag auf Gebührenbefreiung zur Verfügung.
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