Waldheim. Nachdem die Kommune mittels Förderung von Bund und Land bereits mehrere Brandgiebel sanieren, Nebengebäude oder das alte Bettenhaus am Lindenhof wegreißen lässt, stehen nun auch im Bereich des Grundstücks Bahnhofstraße 38 weitreichende Veränderungen an.
Die waren jetzt Thema in der Sitzung des Stadtrates. Die gesamte Grundstücksbebauung ist schon seit Jahren ungenutzt. Das Wohnhaus steht leer. Durch eine Ordnungsmaßnahme, die im Rahmen eines Bund-Länder-Programms zu 100 Prozent förderfähig ist, lässt die Kommune zunächst die Nebengebäude im Hinterhof wegreißen.
Nebengebäude sind nicht mehr zu retten
Die sind so marode, dass sie auch mithilfe einer Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nicht mehr zu retten sind.
Die Stadträte haben der Ordnungsmaßnahme bereits ihre Zustimmung erteilt. Rund 22.000 Euro werden dafür aufgewendet, von denen die Stadt zunächst einen Eigenanteil in Höhe von rund 7.300 Euro übernimmt.
„Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der Arbeiten und Abrechnung der tatsächlichen Kosten die 100-prozentige Förderung ausgezahlt wird“, erklärte Bauamtsleiter Dirk Erler. Das Grundstück liegt im Fördergebiet „Obere Härtel- und obere Breitscheidstraße“.
Auch das Wohnhaus soll weg
Verschwinden sollen aber nicht nur die Schuppen und Lagergebäude im rückwärtigen Bereich des Hauses. Wie der Bauamtsleiter informierte, habe der Eigentümer des Wohnhauses sich bereiterklärt, auch dieses abzureißen. Diese Arbeiten sind aber nicht förderfähig und müssen vom Hauseigentümer selbst getragen werden.
Fördergeld gibt es dagegen für die Sanierung des Brandgiebels am Nachbarhaus Bahnhofstraße 40, in dem sich das Geschäft des Raumausstatters Ingo Mitschke befindet. Der Giebel wird durch den Abriss des Hauses Bahnhofstraße 38 freigelegt.
Brandgiebelsanierung kann wiederum gefördert werden
Nach einer Kostenschätzung wird die Brandgiebelsanierung rund 106.000 Euro kosten, wobei auch hier eine 100-prozentige Förderung aus dem Bund-Länderprogramm möglich ist.
Aufgrund der gemeinsamen Brandwand mit dem abzureißenden Objekt Bahnhofstraße 38 ist eine statische Überprüfung und Sicherung aller Geschossdecken notwendig. Nach dem Verputzen muss überdies die Dachabdichtung inklusive der Entwässerung neu hergerichtet werden.
Mit dem Eigentümer des Hauses schließt die Kommune sowohl für den Abriss der Nebengebäude als auch für die Brandgiebelsanierung eine Vereinbarung, die bis Mitte nächsten Jahres befristet ist.
Mehr lokale Nachrichten aus Döbeln und Mittelsachsen lesen Sie hier.