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Döbelner Kinder an Keuchhusten erkrankt

Nicht alle Mädchen und Jungen sind gegen die Krankheit geimpft. Das Risiko der Ansteckung ist sehr hoch.

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© DAK-Gesundheit/Wigger

Von Cathrin Reichelt

Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu denen, die für alle Kleinkinder angeboten werden. Bei der Einschulungsuntersuchung für das Jahr 2012/13 waren 97,2 Prozent der künftigen Erstklässler dadurch geschützt. Jetzt wurden dem Gesundheitsamt fünf Kinder gemeldet, die an Keuchhusten erkrankt sind. „Vier besuchen die Grundschule und ein Geschwisterkind die Kindertagesstätte. Erwachsene sind zurzeit nicht betroffen“, teilt Cornelia Kluge, Pressesprecherin des Landratsamtes Mittelsachsen, auf Anfrage des Döbelner Anzeigers mit.

Das Auftreten des Keuchhustens hat das Landratsamt zu einem Brief an die Eltern der betroffenen Schule und einer Tanzgruppe veranlasst. Die Eltern sollen den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen und falls notwendig, beim Kinder- oder Hausarzt auffrischen lassen. Für Kinder und Jugendliche werden im Freistaat Sachsen sechs Impfungen empfohlen – drei ab dem dritten Lebensmonat, die Vierte ab dem 13. Monat, die Fünfte ab dem sechsten Lebensjahr und die Sechste ab dem elften Lebensjahr. Bei Erwachsenen sollte aller zehn Jahre eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Günstig ist dabei eine Kombination von Diphterie, Tetanus, Keuchhusten und Poliomyelitis.

Treten bei einem Kind Symptome wie bei einer Grippe auf, zum Beispiel Schnupfen, leichter Husten, Schwäche, aber kein oder nur geringes Fieber, rät das Landratsamt, den Arzt aufzusuchen. Dieser sollte zuvor telefonisch darüber informiert werden, dass das Kind möglicherweise Kontakt zu einer an Keuchhusten erkrankten Person hatte. Besonders gefährlich ist die Krankheit für Neugeborene und Säuglinge sowie für Menschen mit häufiger Atemnot.

Keuchhusten ist eine durch Bakterien ausgelöste, hochansteckende Infektionskrankheit. Die Übertragung der Bakterien erfolgt durch große Tröpfchen, die der Erkrankte aushustet, und die die Kontaktpersonen mit der Luft einatmen. Die Inkubationszeit beträgt sieben bis 14, maximal 21  Tage. Seit dem 29. März 2013 ist die Krankheit meldepflichtig.