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Doppelfunktion in der Kritik

Darf die Ostritzer Bürgermeisterin auch die Stadtgesellschaften leiten? Aus Dresden gibt es dazu eine klare Antwort.

Von Jan Lange
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© Matthias Weber

Ein Bürgermeister darf nicht gleichzeitig in anderer Funktion bei der Gemeinde angestellt sein. So regelt es die sächsische Gemeindeordnung im Paragraph 4. Dieser Passus werde in der Stadt Ostritz aber seit Jahren nicht eingehalten, meinen kritische Stimmen. Denn die Ostritzer Bürgermeisterin Marion Prange (parteilos), die 2008 erstmals gewählt und 2015 für weitere sieben Jahre von den Wählern im Amt bestätigt wurde, leitet seit fünf Jahren gleichzeitig die städtischen Gesellschaften Bauen und Wohnen, Ver- und Entsorgungsgesellschaft Ostritz (Vego) und Technische Werke Ostritz (TWO). Das sei nach Auffassung der Kritiker, die lieber ungenannt bleiben wollen, eine unzulässige Doppelfunktion.

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