Dresden
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Überraschungen im Mordprozess

Die Hauptverhandlung um den Tod zweier Kinder wird länger dauern. Die Rechtsmediziner haben bemerkenswerte Entdeckungen gemacht.

Von Alexander Schneider
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Laurent F., hier mit seinem Anwalt Andreas Boine, soll seine zwei Kinder umgebracht haben.
Laurent F., hier mit seinem Anwalt Andreas Boine, soll seine zwei Kinder umgebracht haben. © Ronald Bonß (Archiv)

Dresden. Seit Anfang Februar steht Laurent F. wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht Dresden. Er soll am 9. Mai vergangenen Jahres seine beiden zwei und fünf Jahre alten Kinder erwürgt haben. Hintergrund ist laut Anklage ein Trennungsstreit und der Kampf um den Umgang mit den Kindern. Am Tattag habe F. darüber hinaus versucht, auch seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu ermorden.

Nach Angaben eines Rechtsmediziners muss die 27-jährige Senegalesin großes Glück gehabt haben, als der Täter ihr von hinten mit einem Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen hatte. Die Frau hatte ihr langes Haar geflochten und darüber hinaus eine Perücke getragen. So hatte der Schlag keine große Wucht mehr entfalten können. 

Der Angriff fand am Abend des Tattages gegen 19 Uhr statt, als die Frau ihren Kindern, die beim Vater übernachten sollten, ein Kuscheltier vorbeibrachte. Zu diesem Zeitpunkt jedoch lagen die beiden Kinder bereits leblos auf dem Doppelbett in der Wohnung des Angeklagten in der Stetzscher Straße. Die Mutter hatte berichtet, dass F. sie an der Tür gefragt habe, ob sie die Kinder noch kurz sehen wolle, eher er ihr auf den Kopf schlug.

Die 27-Jährige konnte sich zur Wehr setzen. Auf Videobildern einer Überwachungskamera ist die Auseinandersetzung teilweise zu sehen. Auch, wie F. die Frau mindestens 35 Sekunden im Hof seines Anwesens gewürgt hat. Es sei nicht auszuschließen, dass die Frau daraufhin auch das Bewusstsein verloren habe, berichtete der Gerichtsmediziner am Freitag in dem Schwurgerichtsprozess.

Bauschaum auch im Magen

Eine Überraschung war die Aussage einer zweiten Rechtsmedizinerin. Sie hat die toten Kinder obduzieren müssen. Beide Kinder waren offensichtlich erstickt. An den Hälsen wurden Würgespuren sichergestellt. Laut Anklage soll Laurent F. seinen bewusstlosen Kindern Bauschaum in die Mundhöhle gesprüht haben. So habe er sichergehen wollen, dass die Kinder aus tatsächlich sterben.

Die Rechtsmedizinerin berichtete nun, dass sie ausgehärteten Bauschaum nicht nur im Rachen, in den Nasenhöhlen und in der Speiseröhre gefunden habt, sondern auch einige Stücke im Magen des zweieinhalbjährigen Mädchens. Das heißt, das Kind muss den Bauschaum verschluckt haben. „Bei einer tiefen Bewusstlosigkeit ist der Schluckreflex aufgehoben“, so die Medizinerin. Fragen dazu stellte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls mit Blick auf die vorangeschrittene Zeit zurück. Das soll nun Anfang April passieren.

Schon am Vormittag hatte das Schwurgericht den Antrag von Verteidiger Andreas Boine zurückgewiesen, der schon am ersten Verhandlungstag ein psychiatrisches Gutachten eines forensischen Sachverständigen abgelehnt hatte. Pröls zerpflückte etwa 30 Minuten lang jeden einzelnen Kritikpunkt des Anwalts an dem Gutachten. Es seien keine Gründe erkennbar, warum der Sachverständige befangen sein könnte. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. Nach derzeitiger Planung ist ein Urteil nicht vor Mitte April zu erwarten.

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