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Doppelter Freispruch nach Schlägerei

Beim Besuch im Riesenhügel werden zwei Eritreer geschlagen. Wer die Täter waren, bleibt auch drei Jahre später im Dunkeln.

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© dpa

Von Stefan Lehmann

Riesa. Die Männer, die wegen des Angriffs auf zwei Eritreer im Februar 2015 vor Gericht standen, sind freigesprochen worden. Dem 26-jährigen Italiener und dem 24-jährigen Deutschen war vorgeworfen worden, die zwei Asylbewerber während und nach einem Besuch in der Diskothek R 1 im Riesenhügel teils rassistisch beleidigt und geschlagen zu haben. Ein schwerer Vorwurf, der sich im Verlauf der Verhandlung aber nicht erhärten ließ. Es fehlte schlichtweg an stichhaltigen Beweisen. So bestätigte ein Disco-Besucher beispielsweise zwar, dass einer der beiden Eritreer im R 1 Schläge kassierte und anschließend „seine Zähne suchte“. Er konnte aber nicht einmal sagen, ob einer der beiden Angeklagten zu diesem Zeitpunkt in der Diskothek gewesen sei, geschweige denn, an den Streitereien beteiligt war.

„Bei meinem Mandanten kam noch hinzu, dass er nachweislich länger in der Diskothek geblieben ist“, erklärt Katja Reichel, die Verteidigerin des 26-Jährigen. Damit könne er auch nicht dabei gewesen sein, als mehrere Männer die beiden Eritreer die Bahnhofstraße entlang bis zur damaligen Shell-Tankstelle (heute Total) an der Klötzerstraße jagten, schlussfolgert Reichel. Auf Höhe der Tankstelle wurde einer der beiden schließlich nochmals geschlagen.

„Erst als eine Frau aus dem Pub dazwischenging, konnte ich weglaufen“, sagt der heute 32-Jährige, der mittlerweile in Dresden lebt. Eine Woche lang habe er Schmerzen gehabt, das Gesicht sei tagelang geschwollen gewesen. Auch er konnte nicht zweifelsfrei sagen, ob einer der beiden Angeklagten überhaupt an der Tat beteiligt gewesen war. Der Jüngere der beiden könnte im Riesenhügel zugeschlagen haben, gab er bei Gericht zu Protokoll. Sicher sei er sich aber nicht. Ohnehin spricht er von vier Personen, die ihn im Laufe des Abends geschlagen oder beleidigt hätten.

Nach dem Urteil bleibt weiter unklar, wer an der Schlägerei beteiligt war. „Der Vorfall selbst war sicher dramatisch für die beiden Opfer“, so Amtsrichter Herbert Zapf nach dem Prozess. Es sei unstrittig, dass die beiden Männer durch die Stadt gehetzt wurden, dafür sprechen die Aussagen von Discobesuchern und Anwohnern, die die Szene teils vom Fenster aus beobachtet hatten. Doch auch sie konnten in der Dunkelheit niemanden identifizieren.

Umgekehrt erwartet den zweiten der beiden Geschädigten nun möglicherweise selbst ein Verfahren. Bei ihm war zur vorletzten Verhandlung bei der Einlasskontrolle Marihuana gefunden worden. Zur Urteilsverkündung tauchte er gar nicht erst auf, auch an seiner Wohnadresse war er am Dienstag nicht anzutreffen. Der zweite Geschädigte wurde ebenfalls von der Polizei zur Verhandlung gebracht, nachdem er zuvor nicht erschienen war. „Als die Ladung eintraf, war ich in Äthiopien“, entschuldigte sich der 32-Jährige am Dienstag bei Gericht.