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Dorfteich wird vor Schlamm geschützt

Bei heftigem Regen schwemmt es Erde in den Teich in Ebenheit. Mit zwei Vorhaben kann dem künftig entgegengewirkt werden.

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© Dirk Zschiedrich

Von Heike Wendt

Heftiger Regen lässt nicht nur den Wasserstand im Dorfteich in Ebenheit steigen. Prasselt es ordentlich, werden von den darüber liegenden Feldern auch Schlamm und Erde angeschwemmt. Zwar hält oberhalb der Bebauung ein Schlammauffangbecken einen Teil der unerwünschten Masse zurück. Das reicht aber nicht aus.

Kritisch sind die Wochen, nachdem auf dem Feld frisch ausgesät wurde. Der Acker ist für den neuen Pflanzenwuchs bearbeitet, die Saat soll aufgehen. In dieser Phase ist die oberste Schicht des Bodens leicht und empfindlich. Regnet es heftig, kann diese Schicht weder von Wurzel- noch Pflanzenteilen festgehalten werden und wird fortgespült. Ein Teil davon landet im Ebenheiter Dorfteich.

Mit zwei konkreten Projekten soll über die ländliche Neuordnung dem Problem zu Leibe gerückt werden. Dieses Verfahren beschäftigt sich mit Verbesserungen für Land- und Forstwirtschaft, Dorfentwicklung, Umwelt- und Naturschutz. Zugleich werden ungeklärte Eigentumsverhältnisse in geordnete Bahnen gebracht. So entstanden bereits mehrere Wirtschaftswege, zentrale Dorfplätze oder neue Heckenstreifen.

„Bisher gehörte der Struppener Ortsteil Ebenheit nicht zum Verfahrensgebiet, er kam erst später hinzu“, erklärt Cathrin Flöter, Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft (TG). Diese umfasst alle betroffenen Eigentümer.

Um den Dorfteich künftig zu schützen, soll ein Stück des Ackers in Dauergrünland umgewandelt werden. Es soll in einer natürlichen Senke angelegt werden, die den Wasserabfluss verzögert. Als zweite Maßnahme soll ein Wirtschaftsweg verlegt und darüber hinaus dammartig angelegt werden. Die erhöhte Lage soll das Wasser ebenfalls am schnellen Abfließen hindern. „Damit kann ein natürlicher Puffer entstehen“, sagt Cathrin Flöter.

Wann das Vorhaben umgesetzt werden kann, steht noch nicht fest. „Wir sind in der Entwurfsphase“, erklärt die Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft. Noch für dieses Jahr ist geplant, das Vorhaben mit sogenannten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen und anschließend öffentlich auszulegen. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind und das Vorhaben von der Oberen Flurbereinigungsbehörde akzeptiert ist, beginnt die verbindliche Planung. Eine Umsetzung wird es frühestens im nächsten Jahr geben. Die Projekte der ländlichen Neuordnung werden mit 86 Prozent über die Ile-Förderung finanziert. Die verbleibenden 14 Prozent trägt die Teilnehmergemeinschaft. Im konkreten Fall ist bereits signalisiert worden, dass der Bewirtschafter der Landwirtschaftsflächen diesen Anteil übernehmen wird.