Dresden
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Urteil im Prozess um Dagens Rauswurf

Die Dresdner Buchhändlerin wurde bei einer Tagung ausgeschlossen und klagte dagegen. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

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Susanne Dagen in ihrem Buchhaus Loschwitz.
Susanne Dagen in ihrem Buchhaus Loschwitz. © Christian Juppe

Seit März befasste sich das Landgericht Dresden mit der Klage von Susanne Dagen und der Frage, ob sie zu Unrecht von einem Workshop im Hygiene-Museum ausgeschlossen wurde. Bei der Tagung im September 2018 ging es um das Thema „Die neue Mitte? Rechte Ideologien und Bewegungen in Europa“. Die Buchhändlerin war gebeten worden, dem Workshop „Echokammern und Filterblasen: Rechte Vernetzung über Social Media“ fernzubleiben. Teilnehmer fühlten sich in Dagens Gegenwart unwohl. Begründung: Sie sei beruflich eng vernetzt mit Akteuren der Neuen Rechten.

Das wollte Dagen nicht auf sich sitzen lassen und forderte von der Stiftung Hygiene-Museum Schadensersatz und 5.000 Euro Schmerzensgeld, ihre Persönlichkeitsrechte seien durch den Rauswurf verletzt worden.

Richter Peter Kieß sah den Vorgang differenzierter: Zwar sei der Ausschluss der Buchhändlerin rechtswidrig, doch ein Schmerzensgeld stünde Dagen nicht zu. Auch die Tagungsgebühr von 60 Euro bekommt sie nicht zurück. Der Richter erwähnte in der Urteilsverkündung, dass Dagen durch ihre Äußerungen etwa in sozialen Netzwerken selber kräftig die Debatte angeheizt habe. Zudem sei sie nicht öffentlich bloßgestellt worden. 

Die 47-Jährige, die für die Freien Wähler ab September auch im neugewählten Dresdner Stadtrat sitzen wird, war bei dem Verkündungstermin am Freitagmorgen nicht dabei. Sie und ihr ebenfalls abwesender Anwalt, der Afd-Politiker Maximilian Krah, haben nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. (SZ/awe, mja)