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Drei Whisky auf den Unfallschreck

Ein Radebeuler fährt gegen eine Mauer. Er hatte 1,5 Promille Alkohol im Blut. Er habe erst nach dem Unfall getrunken, sagt er. Ein Gutachter widerlegt das.

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© Symbolbild/dpa

Von Jürgen Müller

Radebeul/Meißen. Es muss ganz schön gekracht haben an jenem Nachmittag in Radebeul im Juli vorigen Jahres, als ein 58 Jahre alter Mann mit seinem Suzuki beim Rückwärtsfahren gegen eine Mauer kracht. Die wird beschädigt, vor allem aber das Auto des Radebeulers. Heck- und Seitenscheibe seien kaputtgegangen, dabei will er nur etwa drei Meter rückwärts gefahren sein.

Der Unfall wird für ihn ungeahnte Konsequenzen haben. Der Mann ist offenbar dafür bekannt, dass er betrunken Auto fährt. Diesmal zeigen ihn Nachbarn an. Als die Polizei eintrifft, hat er einen Atemalkoholwert von gut 1,8 Promille. Im Krankenhaus wird ihm später Blut abgenommen. Zwei Stunden nach der Tat hat er immer noch 1,5 Promille intus. Dennoch ist ihm das äußerlich nicht anzumerken. Die Sprache ist klar, der Gang sicher, der Denkablauf geordnet, notiert der untersuchende Arzt. Der Angeklagte ist offenbar ein Gewohnheitstrinker.

Skurriler Unfallgrund

Wegen Trunkenheit im Verkehr erhält der Mann einen Strafbefehl, soll 1 100 Euro Geldstrafe zahlen. Außerdem wird ihm die Fahrerlaubnis für sieben Monate entzogen. Gegen den sofortigen Einzug der Fahrerlaubnis hatte er vor dem Landgericht Dresden Einspruch eingelegt – vergeblich.

Der Mann geht auch gegen den Strafbefehl in Einspruch. Vor Kurzem wurde deswegen am Meißner Amtsgericht verhandelt. Dabei präsentierte der 58-Jährige einen „Klassiker“. Er habe erst nach dem Unfall Alkohol getrunken, behauptet er. Eine kleine Flasche Weinbrand und drei Flaschen Bier.

Als diese Menge mit dem Blutalkoholwert im Krankenhaus nicht überstimmen konnte, schob er gegenüber der Polizei nach, er habe auch noch drei Whisky in sich reingekippt.

Für den Unfall hat er eine skurrile Erklärung. Die Fußmatte habe unter der Bremse zusammengefaltet gelegen, deshalb habe die Bremse nicht funktioniert, sagt er und entwickelt eine Verschwörungstheorie. Jemand habe an seinem Auto manipuliert, wahrscheinlich die Nachbarin, die ihn angezeigt habe.

Beweisen kann er das nicht. Die Polizei hat keinerlei Manipulationen am Auto feststellen können. Merkwürdig auch: Er hat ein Auto mit Automatikgetriebe. Da muss man die Bremse treten, um den Motor zu starten. Beim Rückwärtsfahren hat die Bremse angeblich nicht funktioniert, beim Vorwärtsfahren doch wieder. Überhaupt sei nicht er an der ganzen Situation schuld, sondern seine Lebensgefährtin.

Er habe Zoff mit ihr gehabt, sie sei für drei Tage ausgezogen. An jenem Tag habe er mit ihr reden wollen, doch sie habe das abgelehnt. Deshalb habe er sich betrunken. Mit seiner Lebensgefährtin ist er offenbar wieder im Reinen. Man schlägt sich und verträgt sich wieder. Er hat sie als Zeugin mitgebracht, und sie gibt sich alle Mühe, den Mann zu entlasten. Auch sie sucht die Schuld bei den Nachbarn. Die hätten ihrem Freund eins auswischen wollen und ihn deshalb angezeigt. Der Angeklagte hat übrigens die Nachbarin selbst angezeigt – wegen falscher Verdächtigung.

Job auch noch weg

Der Gerichtsmediziner Dr. Jürgen Eulitz weist nach, dass die Geschichte des Angeklagten nicht stimmen kann. Hätte er tatsächlich in so kurzer Zeit die angegebene Menge Alkohol zu sich genommen, hätte es einen Sturztrunk gegeben. Er zeigte dafür aber keinerlei Symptome.

Richterin Ute Wehner rät dem Radebeuler angesichts der eindeutigen Beweislage dringend, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Verteidigerin Susanne Paul beschränkt ihn auf die Höhe der Geldstrafe. Bei dieser wurde das Einkommen ihres Mandanten mit 600 Euro netto angesetzt. Tatsächlich erhält er Arbeitslosengeld II. Das Gericht mildert die Geldstrafe deshalb auf 550 Euro. Doch billiger wird es für den Angeklagten nicht. Er muss nicht nur die Gerichtskosten und seine Anwältin bezahlen, sondern auch das Gutachten. Das durch die geringere Geldstrafe eingesparte Geld zahlt er durch diese Kosten um ein Mehrfaches wieder drauf. Durch die Tat hat er noch mehr eingebüßt. Er verlor auch seinen Job.