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Dreispringer Friedek landet beim BGH

Sieben Jahre nach dem Nominierungsstreit mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband und dem Deutschen Olympischen Sportbund hofft der frühere Weltklasse-Leichtathlet Friedek auf Schadensersatz in sechsstelliger Höhe.

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© dpa

Von Ulrike John

Karlsruhe. Charles Friedek war einmal Hallen- und Freiluft-Weltmeister im Dreisprung. In die dritte und letzte Instanz geht sein langer juristischer Streit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund nun vor dem Bundesgerichtshof. In Karlsruhe will der frühere Leichtathlet und heutige Nachwuchs-Bundestrainer vom DOSB Gelder einklagen, die ihm durch die Nicht-Nominierung für die Olympischen Spiele 2008 in Peking entgangen waren. Der 43-jährige Leverkusener kämpft am Dienstag (Beginn 10.00 Uhr) beim Revisionsprozess um 135 000 Euro Schadensersatz.

Friedek selbst wird nach Angaben seines Anwalts Michael Lehner bei der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Alfred Bergmann (Aktenzeichen II ZR 23/14 - s. V. PM 82/15) nicht anwesend sein. „Für uns ist es schon ein Riesenerfolg, dass die Zulassungsbeschwerde angenommen wurde“, sagte Lehner der Deutschen Presse-Agentur. Man verspreche sich „eine Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zu Nominierungsrichtlinien“. Friedek war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der siebzehnfache deutsche Meister war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) geforderte Normweite von 17 Metern zweimal gesprungen - allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie in zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht wird. Deshalb wurde Friedek vom DOSB nicht für Peking nominiert. Damit er überhaupt für das deutsche Team vorgeschlagen wurde, hatte Friedek zuvor das Deutsche Sportschiedsgericht erfolgreich bemüht.

Erfolglos blieb er bei dem Versuch, vor dem Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren durchzusetzen, dass er nach China mitgenommen wird. Auch sein Einspruch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt scheiterte. Das war damals „eine riesengroße Enttäuschung“ für den Hallen- und Freiluft-Weltmeister von 1999.

Der Dreispringer monierte danach, dass ihm durch die verpasste Olympia-Teilnahme Antritts-, Sponsoren- und Preisgelder in Höhe von mindestens 135 000 Euro entgangen seien. Er klagte vor dem Landgericht Frankfurt - und bekam dort am 15. Dezember 2011 Recht. Dass die Weite von 17 Metern zweimal in zwei unterschiedlichen Wettkämpfen erreicht werden musste, war vom DLV damals explizit so nicht festgeschrieben worden. Das OLG aber hob dieses Urteil am 20. Dezember 2013 wieder auf. Der DOSB sprach damals erfreut davon, dass die „Nominierungshoheit des Sports“ bestätigt worden sei.

Nach einem langen Anlauf muss nun das BGH entscheiden. Der Rechtsstreit über sieben Jahre ist einmalig in der juristischen Historie des deutschen Sports. Eine Rechtsschutzversicherung soll dem früheren Jura-Studenten Friedek diesen Weg finanziell ermöglicht haben. Der einstige Weltklasse-Dreispringer arbeitet heute als Trainer in Köln und ist beim DLV zuständig für den C-Kader.

Der Sohn eines GI-Soldaten war 1999 der erste dunkelhäutige deutsche Leichtathletik-Weltmeister und beklagte sich damals in Sevilla nach seinem größten Triumph bitter über offenen Rassismus in Deutschland: „Wenn man zu Hause als Farbiger im Trainingsanzug durch die Innenstadt läuft, gilt man als Asylant. Am schwierigsten ist es, in Köln in eine Disco reinzukommen.“

Friedek war Olympia-Teilnehmer 1996, 2000 und 2004. Danach hatte er in seiner überaus strapaziösen Disziplin zunehmend mit Verletzungsproblemen zu kämpfen und beendete 2009 seine Karriere. (dpa)