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Zeuge provoziert im Hakenkreuz-T-Shirt

Neue Eskapaden im Prozess um den rassistischen Überfall einer Bürgerwehr beim Dresdner Stadtfest: Ein 22-Jähriger Neonazi verweigert die Aussage.

Von Alexander Schneider
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Seit September 2019 versucht das Landgericht, den fremdenfeindlichen Überfall von Neonazis auf Flüchtlinge am Dresdner Stadtfest im August 2016 aufzuklären. Ein Ende des Verfahrens gegen zwei mutmaßliche Schläger ist noch nicht absehbar.
Seit September 2019 versucht das Landgericht, den fremdenfeindlichen Überfall von Neonazis auf Flüchtlinge am Dresdner Stadtfest im August 2016 aufzuklären. Ein Ende des Verfahrens gegen zwei mutmaßliche Schläger ist noch nicht absehbar. © ZB

Dresden. Schon seit September vergangenen Jahres stehen zwei Angeklagte vor dem Landgericht Dresden. Christian L. (30) und René H. (33) stehen im Verdacht, bei dem sogenannten Stadtfestüberfall im August 2016 eine schlagkräftige Rolle gespielt zu haben.

In der Nacht zum 20. August 2016 hatten 20 bis 40 teilweise Vermummte am Neustädter Elbufer gezielt Jagd auf Flüchtlinge gemacht und sie wahllos zusammengeschlagen. Mindestens zehn Männer aus Afghanistan und dem Irak wurden zum Teil lebensbedrohlich verletzt. Nur wenige der Angreifer, sie sollen sich selbst "kleine Bürgerwehr" genannt haben, konnten bisher bekannt gemacht werden.

Nach Angaben der Ermittler stammen die Täter aus dem Umfeld von Neonazigruppen wie der "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) und der kampfsportaffinen Fußball-Hooligan-Szene. Nur drei Täter wurden bereits 2017 und 2018 rechtskräftig verurteilt.

Sonnenrad auf dem T-Shirt

Das Verfahren gegen L. und H. ist eine Folge dieser vorangegangenen Prozesse, nachdem sich ein Verurteilter, der seine Mitwirkung bis zuletzt bestritten hatte, im Herbst 2018 der Polizei offenbart hatte. Dieser mutmaßliche Hauptbelastungszeuge wurde bislang nicht vernommen. Anfang Februar platzte ein Termin, weil ein psychiatrischer Sachverständiger erkrankt war.

Am Mittwoch sollte Felix F., ein 22-jähriger Neonazi, vernommen werden, der in der Tatnacht in der Nähe war. Er lehnte es jedoch ab, ohne einen Anwalt als Beistand auszusagen. Er fürchtet neue Ermittlungen gegen sich, obwohl er bereits wegen einer Körperverletzung, die er offenbar kurz vor den Bürgerwehr-Überfällen begangen hatte, verurteilt worden ist.

Schon vor der Vernehmung hatte der Zeuge das Gericht provoziert: Er trug ein T-Shirt mit der Aufschrift "Europa erwache". Darauf prangten ein Soldat mit Fahne und eine "schwarze Sonne". Das auch Sonnenrad genannte Symbol besteht aus drei übereinandergelegten Hakenkreuzen und ist ein Erkennungszeichen unter Neonazis.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sich F. mit dem Tragen dieses T-Shirts möglicherweise strafbar gemacht hat. Selbst wenn diese Symbole für sich alleine nicht verboten sind, könnte die Kombination eine Verherrlichung des Nationalsozialismus darstellen. Das jedenfalls sagte einer der anwesenden Anwälte, die die Geschädigten vertreten. Der Vorsitzende Richter machte dem Zeugen sehr deutlich, dass er Kleidung mit politischen oder weltanschaulichen Parolen nicht dulden werde.

Der Prozess wird fortgesetzt. Die Kammer hat Termine bis August angesetzt. Felix F. muss Ende Mai wieder antreten.

Viele Verfahren, wenige Urteile

Rene H. war bis zu seiner Verhaftung Inhaber einer Sicherheitsfirma. Er soll auch eine Kampfsportgruppe angeführt haben, in der sich vor allem Mitarbeiter der Security-Szene aber auch Mitglieder der rechtsextremen FKD regelmäßig zum Boxen getroffen haben. Darüber hinaus steht der 33-Jährige im Verdacht, Hauptakteur einer sogenannten "Reisegruppe 44" gewesen zu sein, in der man gemeinsam vor allem rechtsextreme Demos besucht hatte.

Auch Christian L. gehörte dieser Gruppe an. Er wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren verurteilt, weil er am 1. Mai 2015 bei einer Demonstration von Neonazis im thüringischen Saalfeld Gegendemonstranten zusammengeschlagen hatte. Gegen weitere Mitglieder der "Reisegruppe", darunter auch Rene H., ist ein Verfahren in Thüringen noch anhängig.

L. und H. sind darüber hinaus bereits seit November 2017 Angeklagte in einer weiteren noch laufenden Hauptverhandlung vor einer Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Sie sollen im Sommer und Herbst 2015 Unterstützer der FKD, einer rechtsextremen kriminellen Vereinigung, gewesen sein und an mehreren Angriffen auf Ausländer, Andersdenkende und Polizisten mitgewirkt haben.  

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