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Unterricht für Flüchtlingskinder beginnt

Monatelang gingen die jungen Asylbewerber nicht zur Schule. Jetzt soll es losgehen.

Von Julia Vollmer
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Kinder in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen erhielten bislang keinen Unterricht. Das ändert sich nun.
Kinder in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen erhielten bislang keinen Unterricht. Das ändert sich nun. © dpa/Peter Steffen (Symbolfoto)

Alle Kinder, die in den Dresdner Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, sollen ab Beginn des neuen Schuljahres im August unterrichtet werden. Konkret spricht das sächsische Innenministerium von einem „Bildungsangebot“. Geplant sei, die Maßnahme in allen sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen zu etablieren, also auch für die aktuell rund 130 Kinder auf der Hamburger und der Bremer Straße. 

Jahrelang wurde darüber diskutiert, da viele Mädchen und Jungen in den Dresdner  Lagern über Monate hinweg nicht zur Schule gingen. Denn für sie gilt keine Schulpflicht. Diese setzt erst mit der Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ein. Sie gelte dann für jedes Kind unabhängig vom Aufenthaltstitel, betont das Kultusministerium. 

Heftige Kritik an dem fehlenden Unterricht kam von Flüchtlingsinitiativen und auch von Jugendamtsleiter Claus Lippmann. Das Modellprojekt für den Unterricht, das in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz erprobt wurde, sei inzwischen vom Innen- und Kultusministerium ausgewertet und für gut befunden worden. Die Landesdirektion Sachsen wird für das Lernangebot die Verträge mit den Betreibern der Heime entsprechend anpassen. Die Flüchtlingskinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren sollen künftig ab dem ersten Tag der Unterbringung Unterricht angeboten bekommen. Er soll den Kindern einen strukturierten Tagesablauf und Lernkompetenz sowie die deutsche Sprache und Kultur vermitteln.

Das Lernstoff soll je nach Alter und Vorwissen durch Pädagogen vor Ort unterrichtet werden. Eingesetzt werden laut Innenministerium Lehrer mit Staatsexamen sowie Lehramts- und Pädagogikstudenten mit mindestens einem Jahr pädagogischer Ausbildung. Auf die Frage, ob die Kinder aus den Heimen künftig auch direkt in den Dresdner Schule unterrichtet werden sollen, antwortet Jan Meinel, Sprecher im Innenministerium: „Das Lernangebot für Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen soll es ausschließlich in den Aufnahmeeinrichtungen geben.“

In vielen Bundesländern gilt die Schulpflicht auch für Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen. In Bayern betrifft das alle Kinder, sagte Sprecherin Kathrin Ann Gallitz aus dem bayerischen Kultusministerium. Für die Flüchtlingskinder seien Deutschklassen eingerichtet worden. Auch in Baden-Württemberg dürfen solche Kinder die Schule besuchen. „Das Recht zum Besuch einer Schule besteht von Anfang an“, so Carsten Dehner, Sprecher des dortigen Innenministeriums. Meist werden sie an Schulen in Vorbereitungsklassen oder an beruflichen Schulen unterrichtet.