Dresden
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Wieder Eskapaden im FKD-Verfahren

Der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ verzögert sich erneut. Grund: Ein Eklat im Haftkeller wurde bekannt.

Von Alexander Schneider
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Maik K., hier mit seinem Verteidiger Andrej Klein, soll für den Tag seiner Verurteilung Ärger angekündigt haben.
Maik K., hier mit seinem Verteidiger Andrej Klein, soll für den Tag seiner Verurteilung Ärger angekündigt haben. © Archiv: Benno Löffler

Neue Überraschung im langen Prozess gegen die Führungscrew der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) am Landgericht Dresden. Nach zwei Jahren und zweieinhalb Monaten standen am Freitag endlich die letzten Plädoyers der Verteidiger auf der Tagesordnung. Doch es kam nicht mehr dazu. 

Am 13. November, als Staatsanwalt Christian Richter seinen dreitägigen Schlussvortrag beendet und für die fünf Männer und eine Frau Freiheitsstrafen von bis zu sieben Jahren Haft gefordert hatte, kam es offenbar zu einem Eklat im Haftkeller des Justizzentrums, der nun zu einem Nachspiel im Gerichtssaal führte.

Noch ehe Anwalt Andreas Junge – der Pflichtverteidiger vertritt den Hauptangeklagten Benjamin Z. (31) und war bereits seit September nicht mehr in dem Prozess gesehen worden – mit seinem Plädoyer begonnen konnte, meldete sich Opferanwältin Rita Belter zu Wort. Sie berichtete, dass der Angeklagte Maik K. (31) damals im Haftkeller angekündigt haben soll, es werde am Tag der Urteilsverkündung etwas passieren, wenn er mehr als vier Jahre Haft erhalten sollte. Offenbar war er aufgebracht, weil der Staatsanwalt kurz zuvor für ihn vier Jahre und zehn Monate gefordert hatte. 

Darüber hinaus habe K. vor den Ohren der Justizbediensteten eine Geschädigte derb sexistisch beleidigt. Belter forderte die Kammer auf, Wachtmeister als Zeugen zu vernehmen, um die Äußerungen K.s in diesem Verfahren „als Nachtat-Verhalten" zu berücksichtigen.

Zusätzliche Sitzungstage im Januar drohen

Das Gericht teilte diesen Vorschlag nach kurzer Beratung. Daher werden am kommenden Freitag Zeugen vernommen – und die letzten Plädoyers je nach Aufwand der Vernehmungen vertagt. Zwei Termine gibt es noch, die das Gericht vorbereitet hatte: den 13. und den 20. Dezember. Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista teilte mit, dass sich die Prozessbeteiligten darauf einstellen sollten, ab Januar 2020 immer freitags zu verhandeln – falls es notwendig sein sollte.

Den Angeklagten im Alter von 25 bis 31 Jahren werden mehrere Anschläge und Überfälle auf Asylbewerber, Andersdenkende und Polizisten im Sommer und Herbst des Jahres 2015 vorgeworfen. Sie sollen eine kriminelle Vereinigung mit dem Ziel gegründet haben, diese Straftaten zu begehen. Außerdem sollen die meisten von ihnen am 11. Januar 2016 an dem Überfall von weit mehr als 200 Rechtsextremen und Hooligans in Leipzigs alternativen Stadtteil Connewitz beteiligt gewesen sein.

Der Prozess läuft bereits seit September 2017. Nur zwei Angeklagte hatten sich zu den Vorwürfen geäußert und zumindest Teile eingeräumt. Zu einem ersten Eklat kam es, als in der Hauptverhandlung im November 2018 eine Schöffin ersetzt werden musste. Die Frau hatte angeblich Anfang 2015, also deutlich vor dem Beginn des angeklagten Tatzeitraums, eine Affäre mit dem Hauptangeklagten Benjamin Z., und diese dem Gericht schon zum Prozessauftakt verschwiegen. Sie war daher nicht mehr unbefangen. 

Der One-Night-Stand kam per Zufall ans Licht, weil Z. auf einem Tablet-PC darüber geschrieben hatte. Weil er mit dem Gerät von seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Torgau aus auch ins Internet konnte, wurde der Computer sichergestellt und ausgewertet. Monate später hatte Z. selbst vor Gericht behauptet, die fragliche Affäre habe sich erst ein Jahr später zugetragen. Da die Staatsschutzkammer schon zum Beginn der Hauptverhandlung eine Ergänzungsschöffin und einen Ergänzungsrichter eingesetzt hatte, war es möglich, die Hauptverhandlung mit der Ersatz-Schöffin zu retten und fortzusetzen. 

Mehrfache Verzögerungen

Im Sommer dieses Jahres war das Gericht soweit, die lange Beweisaufnahme zu schließen. Doch es kam mehrfach zu Verzögerungen. Nachdem die Urteile gegen acht Mitglieder der "Gruppe Freital" – sie wurden im März 2018 unter anderem wegen Rechtsterrorismus und versuchten Mordes am Oberlandesgericht Dresden schuldig gesprochen – im Juni dieses Jahres rechtskräftig wurden, beantragten die Nebenklage-Anwälte, sie vertreten die Opfer des alternativen Wohnprojekts "Mangelwirtschaft", einige der Freitaler als Zeugen zu hören. 

Sie hatten die Hoffnung, dass die Zeugen nun anderes berichten werden, nachdem sie sich aufgrund der Rechtskraft ihrer Urteile nicht mehr auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen können.  Die Freitaler hatten etwa den Überfall auf die Mangelwirtschaft, an dem auch FKD-ler mitgewirkt hatten, lange vorbereitet und durchgeführt. Nach anfänglicher Zurückhaltung unterstützte auch die Staatsschutzkammer das Ansinnen der Nebenkläger und lud mehrere Zeugen. 

Die mehrtägigen Vernehmungen der Rechtsterroristen hatten im September jedoch wenig zur erhofften Aufklärung im FKD-Prozess beigetragen. Die erneute Prozessverzögerung trifft jedoch nun vor allem auch Timo S. (30), einen der Rädelsführer der Gruppe Freital. Der frühere Busfahrer hatte im September als Zeuge die Aussage im FKD-Prozess verweigert und sitzt seitdem in Beugehaft. Sobald sich S. zu einer Aussage bereiterklärt, werde ihn die Kammer sofort laden, selbst wenn die laufenden Plädoyers dafür unterbrochen werden müssten, hatte das Gericht ihm mit auf den Weg zurück ins Gefängnis mitgegeben. Dazu ist es jedoch bislang nicht gekommen. 

Das teure Schweigen von Timo S.

Je länger nun der FKD-Prozess dauert, umso länger dauert die Beugehaft an. Rechtlich ist sie auf maximal sechs Monate begrenzt. Schon jetzt ist klar, dass S. aufgrund seines Schweigens seine zehnjährige Freiheitsstrafe um zweieinhalb Monate verlängert hat. Der 30-Jährige hatte sein Schweigen damit begründet, dass er auf einen Anwalt als Zeugenbeistand bestehe, um sich keiner erneuten Strafverfolgung auszusetzen. Er könne sich aber keinen Anwalt leisten. 

Die Richter hatten es abgelehnt, diese Kosten zu übernehmen, und begründeten ihre Entscheidung damit, dass sie die Gefahr neuer Ermittlungen gegen Timo S. nicht erkennen könnten. Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe habe erst im August 2019 alle noch offenen Ermittlungsverfahren gegen S. im Hinblick auf seine rechtskräftige Verurteilung eingestellt. Darunter war nach Sächsische.de-Informationen auch der Verdacht seiner Beteiligung an gewalttätigen Übergriffen in der Dresdner Innenstadt im Anschluss an den ersten Pegida-Jahrestag, nur ein Tag nach dem nächtlichen Überfall auf die Mangelwirtschaft. 

In einem Parallelverfahren vor einer anderen Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden hatte sich S. übrigens einen ganzen Tag lang vernehmen lassen. Dort hatte das Gericht die Kosten seines Verteidigers Michael Bürger übernommen. Viel Neues sei S. nach Einschätzung von Beobachtern jedoch nicht zu entlocken gewesen. Den Überfall auf die Mangelwirtschaft habe Timo S. gerechtfertigt. 

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